BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 17

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und es soll bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistung, die geboten wird, und auch die Honorierung des Angebotes geben.

Generell ist es heute so, dass junge ÄrztInnen, vor allem Frauen, andere Anforderun­gen an ihren Job haben als vielleicht noch ihre Vorgängerinnen und Vorgänger. Um Familie und Beruf vereinbaren zu können, müssen der Arbeitsalltag und die Arbeits­gestaltung etwas flexibler sein, und es macht Sinn, sich in Teams zusammen­zuschließen, mit anderen Ärztinnen und Ärzten zu kooperieren und gemeinsam das Angebot an den Patienten und Patientinnen auszurichten.

Dann kommt noch ein Qualitätsaspekt dazu: Wenn nämlich Ärzte und Ärztinnen mit KollegInnen kooperieren und vielleicht sogar über Professionen hinweg zusammen­arbeiten, dann kann das schlussendlich nur positive Auswirkungen auf die PatientInnen haben. Gerade bei chronischen Erkrankungen braucht es oft interdisziplinäre Behand­lungspläne, da ist ein Arzt, eine Ärztin allein sozusagen oft aufgeschmissen.

Insgesamt sollen in den nächsten Jahren circa 75 solcher Primärversorgungseinheiten in ganz Österreich entstehen, und die Kooperation erfolgt hier mit den regionalen Struktur­steuerungsgremien, um abzustimmen, in welcher Region welches spezielle Angebot benötigt wird.

Aus Sicht meiner Fraktion, der sozialdemokratischen Fraktion, bringt diese Gesund­heitsreform für die PatientInnen ein besseres Angebot und bessere Qualität. Aber diese Gesundheitsreform bringt auch für die Ärzte und Ärztinnen Entlastung und neue Rahmenbedingungen für ihre wertvolle Arbeit. Daher freuen wir uns, wenn wir diese Gesundheitsreform 2017 heute hoffentlich beschließen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

9.25


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Stöckl-Wolkerstorfer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


9.25.24

Bundesrätin Angela Stöckl-Wolkerstorfer (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsi­dium! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! Sehr gerne spreche ich heute zur Aktuellen Stunde, komme ich ja selbst aus dem medizinischen Bereich, und gerade die Themen Gesundheit, Verbes­serungen im Gesundheitssektor sind mir persönlich ein Herzensanliegen.

Wir können heute wahrlich von einer Reform im Gesundheitsbereich sprechen, wenn wir das Primärversorgungsgesetz beschließen werden, denn großes Ziel in der ambu­lanten medizinischen Versorgung muss es sein, die überfüllten Spitalsambulanzen zu entlasten. Dies wird einerseits durch Primärversorgungszentren im urbanen Bereich und andererseits durch Primärversorgungseinheiten beziehungsweise Netzwerke einhergehend mit der Aufwertung und Stärkung des Hausarztes erfolgen, denn 94 Pro­zent der Österreicherinnen und Österreicher schätzen ihren Hausarzt für kompetente, persönliche und kontinuierliche medizinische Betreuung.

In Österreich gibt es 4 000 Kassenhausärzte, die jährlich 65 Millionen Patienten­kon­takte haben. Jeder Österreicher geht im Schnitt achtmal pro Jahr zum Hausarzt. Und eines muss uns dabei bewusst sein: Mehr als 50 Prozent der Hausärzte kommen in den nächsten zehn Jahren ins Pensionsalter. Reformüberlegungen und Förderungen im Sinne der Stärkung unserer Hausärzte sind daher angesagt. Neue Primärver­sorgungseinheiten sollen und dürfen daher auch eine Brücke zu den anderen Gesundheitsberufen bilden und ein Miteinander ermöglichen. Der Patient muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. Mit Primärversorgungseinheiten ergibt sich nun einfacher die Möglichkeit zur verstärkten Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Ein


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