BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 40

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Ein besseres Gesetz mit mehr und besseren Realisierungschancen wäre möglich gewesen. Schade, dass diese Möglichkeit nicht genutzt wurde. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.54.44

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde heute schon sehr vieles zum Thema Gesundheitsreformumsetzungsgesetz und Gesundheitsreform auf österreichischer Ebene diskutiert, aber ich möchte heute nicht die „Gewerkschaft“ der Bundesrätinnen und Bundesräte hier einschalten, dass man den Nachrednern etwa schon zu viel an Themata oder Stoff vorweggenommen hätte. Natürlich beißen den Letzten – das dürfte heute Kollege Gregor Hammerl sein – bekanntlich die Hunde, aber dieses Thema ist so wichtig und bietet natürlich genügend weiten Raum und Stoff, dass es sich lohnt, zwei Tagesordnungspunkte dieser wichtigen Herausforderung zu widmen.

Ich sehe hier im Unterschied zu einigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner, speziell aus dem Oppositionsbereich, sehr wohl deutliche Verbesserungen. Das kann ich als jemand, der auch im Gesundheitssystem als Vertreter eines Systempartners tätig ist, durchaus beurteilen. Ich bin ja bekanntlich Obmann eines Bezirkskrankenhauses in einer sehr peripheren Region in Osttirol, die durchaus repräsentativ für den ländlichen Raum sein kann.

Wir alle haben uns auch schon im Ausschuss die Frage gestellt: Was bringt dieses neue Gesundheitsreformumsetzungsgesetz? Was bringt das neue Primärversor­gungsgesetz? Ist es ein Gesetz, um die Spitalsambulanzen zu entlasten, was natürlich wichtig ist, in Form einer Triage, vielleicht auch nach skandinavischem Vorbild, wo man bekanntlich nicht in ein Spital eingewiesen wird, solange einen nicht ein Hausarzt, ein Allgemeinmediziner, ein niedergelassener Mediziner beurteilt und untersucht hat? Ist es ein Gesetz zur Stärkung der medizinischen Versorgung?

Der Schwerpunkt liegt hier, liebe Kollegin Dr. Reiter, natürlich auf den Ärzten im Ge­sundheitsbereich, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu ermöglichen. Ich glaube, diese Gesetzesmaterien, auch die Begleitgesetze, bieten für beides eine große Chance, und ich darf versuchen, das vielleicht am Beispiel Osttirol etwas festzu­machen. Ich habe mich also dazu entschlossen, sozusagen keine stationäre, sondern eine ambulante Rede zu halten, und das möchte ich jetzt auch tun.

Wir haben in Osttirol circa 50 000 Einwohner. Wir versorgen auch circa 30 000 Men­schen aus dem Raum Oberkärnten und haben dort das Bezirkskrankenhaus Lienz, das eine wichtige stationäre Versorgung bietet. Wir haben aber dort auch Spitalsam­bulan­zen.

Von Kollegin Mag. Schreyer wurde heute schon das angebliche Best-Practice-Beispiel Innsbruck erwähnt. Es ist eines in dem Sinne, dass man die Notfälle reduziert hat, dass man die Arbeitsbelastung der Notfallmediziner in den TirolKliniken reduzieren konnte – das ist bekanntlich diese Art Erstaufnahmezentrum in der Anichstraße am Eingang zu den TirolKliniken –, aber es ist kein klassisches Primärversorgungszentrum und keine Primärversorgungseinheit.

Wir haben ein sehr gut funktionierendes Pilotprojekt in Enns in Oberösterreich, wo auf circa 800 Quadratmetern das passiert, was jetzt im Gesetzestext festgemacht wird. Aber es wird spannend, in welche Richtung sich diese gesetzlichen Materien dann mit


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