BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 71

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plätze [...] von einer Mindestzahl zu einer Maximalzahl wandeln [...] Das steigert die Studienqualität.“ – Das Zitat ist aus dem vom Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei im Jänner vorgestellten Plan A.

Ich werde mich jetzt nicht dazu verbreiten, ich werde hier auch keine ungebührlichen Angriffe auf den politischen Mitbewerber machen, auch wenn Wahlkampf ist. Ich habe da durchaus tiefen Respekt, ich möchte dazusagen, dass ich diesen Teil des Plans A auch sehr gut gefunden habe und respektiere.

Aber eine Anmerkung mache ich dazu: Wir waren uns einig, dass wir das machen. Die Rektoren wollten das, sie haben natürlich im Nachhinein Danke für die 1,35 Milliar­den € gesagt, das hätte ich auch getan. Aber sie waren sich auch einig, dass sie den zweiten Teil auch gerne gemacht hätten. Ich denke, dass der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei nicht nur Parteivorsitzender, sondern auch Bundeskanzler ist, und ich glaube, dass wir in der Politik die Verantwortung wahrnehmen und uns nicht vor einem Teil, der vielleicht aus irgendeiner Sicht ein bisschen unangenehm ist, davonstehlen sollten, weil der halbe Weg bei diesen Dingen einfach nicht reicht – das sage ich jetzt aber nur als akademisch ausgebildeter Jurist –, auch nicht die Dele­gierung sozusagen an die nächste Regierung irgendwann im März 2018, nach dem Motto: Sollen sich die Nächsten um die Dinge, die unangenehm sind, kümmern! Das ist nicht konsequent. Es kann nicht die Politik sein, dass man sagt, ja, man gibt das Geld des Steuerzahlers gerne her, aber den zweiten Schritt, dass man damit Bedingungen verknüpft, macht man nicht.

Ich werbe heute für einen Einspruch gegen dieses Gesetz. Wir sollten nicht nur halbe Wege gehen, meine Damen und Herren! Ein Hundertmeterlauf hört nicht nach 50 Metern auf, auch wenn er nachher anstrengend wird. Ein Fußballspiel endet nicht nach 45 Minuten, auch wenn die letzten 10 Minuten die anstrengendsten sind, und eine ordentliche Universitätsfinanzierung hört nicht beim Geldgeben auf, sondern geht bis zum Output. Daher werbe ich für einen Einspruch gegen dieses Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.52


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Ecker zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.52.44

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Wir haben es schon gehört: Die Novelle betrifft das gemeinsame Studienrecht für die PädagogInnenbildung Neu an den Pädagogischen Hochschulen und an den Universitäten.

Die Kooperationsklausel, die 2013 schon beschlossen wurde, wird eben durch ein gemeinsames Studienrecht ersetzt. Die wichtigsten Regelungen werden zum Teil wortgleich übernommen, angeglichen; es gibt nur noch gleichwertige Hochschullehr­gänge und ein einheitliches Modell von Erweiterungsstudien.

Besonders spannend finde ich das neue Modell für Quereinsteiger. Im Bereich der Sekundarstufe soll das möglich werden; im Quereinsteigermodell kann mit einem Lehramt-Masterstudium auf jeden Fall eine einfache Form der Lehramtsausbildung nachgeholt werden. Wir haben ja schon im Ausschuss gehört, dass da eine Ver­besserung für künstlerische Gegenstände erhofft wird, vom Fach Musik war zum Beispiel die Rede.

Grundsätzlich ist diese Berufswelterfahrung ein Mehrwert, der in den mittleren und höheren Schulen und in den Berufsschulen schon sehr gut genutzt wird. Dieser


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