BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 100

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schon darüber diskutiert worden, dass es vielleicht besser und einfacher wäre, ein Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz zu machen und alle Staatsverträge dort aufzulisten. Das war jetzt nicht möglich. Wir machen sogar ein zweistufiges Verfahren, das heißt jetzt das Bundesverfassungsgesetz und im Herbst dann die Genehmigung des 15. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ich darf vielleicht den Kollegen Jarolim aus dem Nationalrat zitieren, der gesagt hat, dass das vielleicht so eine Art Beschäftigungsprogramm für uns ist, dass wir jetzt beides nacheinander beschließen. Es ist vielleicht kommunikativ und vielleicht auch innovativ, aber vielleicht nicht unbedingt notwendig. – Aber gut!

Vielleicht zur Europäischen Menschenrechtskonvention an sich: Ein Problem war, das auch mit dem 14. Zusatzprotokoll schon angegangen wurde, dass es eine sehr hohe Zahl an eingebrachten Beschwerden beim dafür zuständigen Europäischen Gerichts­hof für Menschenrechte gibt und auch einen großen Rückstau an offenen Verfahren. Deswegen hat man sich mit den letzten Zusatzprotokollen sehr stark bemüht, diesen Rückstau auch abzubauen.

Österreich hat sich sehr stark dafür eingesetzt, dass das Individualbeschwerderecht von Personen in diesem Zusatzprotokoll, das wir dann im Herbst noch einmal be­handeln werden, nicht eingeschränkt werden soll. Das sind ein paar Punkte, die jetzt verändert werden sollen, auf der einen Seite die ausdrückliche Erwähnung des Subsidiaritätsprinzips. Das heißt, bevor man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden kann, müssen wirklich alle Instanzen auf nationaler Ebene durchschritten werden. Es wird ein Höchstalter für Kandidatinnen und Kandidaten als RichterInnen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geben, und die Beschwerdefrist wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Das heißt, wenn ich alle Instanzen auf natio­nalstaatlicher Ebene durchschritten habe, habe ich noch vier Monate Zeit, innerhalb dieser Zeit muss ich mich an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Es ist also durchaus gut, dieses Bundesverfassungsgesetz heute zu beschließen. Es wäre vielleicht auch schneller und einfacher gegangen, aber es ist so. Es wird auch gut gehen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Kollege Hammerl. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.46.06

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Vielleicht etwas Positives: Ich habe um 14.10 Uhr ein SMS bekommen, von einem ganz kritischen Bürger aus der Ramsau, der uns in einem Gasthaus zuschaut und schreibt: Für uns einen großen Applaus. Er hat noch nie so eine Disziplin erlebt wie heute hier. Er sagt, 98 Prozent aller Bundesräte sind hier. – Ich möchte auch ein großes Danke dafür ins Gasthaus sagen. Das ist ein ganz Kritischer, er gehört nicht meiner Fraktion an! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, es ist schon viel gesagt. Das Verfassungsrecht kann seit dem Jahr 2008 nicht mehr durch Staatsverträge geändert oder erlassen werden. Diese müssen durch gesonderte gesetzliche Bestimmungen in den Verfassungsrang erhoben werden. Künftig soll dies durch die Aufnahme in das Staatsverträge-Bundesverfas­sungs­gesetz erfolgen.

Das erste Abkommen, das gemäß diesen Bestimmungen neu in dieses Gesetz aufgenommen werden soll, ist das Protokoll Nr. 5 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dafür wird mit diesem Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen. Es wird vorgeschlagen, dass sämtliche Staats­ver-


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