BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 101

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träge, die als Verfassungsgesetz gelten beziehungsweise Verfassungsbestimmungen enthalten, künftig in einem Bundesverfassungsgesetz aufzulisten sind.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesverfassungsgesetz werden der Natio­nalrat und der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zur Genehmigung ermächtigt und das 15. Zusatzprotokoll zum Bundesverfassungsgesetz erklärt. Wir von der ÖVP stimmen diesem Gesetz gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.47


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.47.57

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Ja, mir ist es ähnlich gegangen wie dem Kollegen Lindner. Ich hätte auch gehofft, dass möglichst viele Vorredner sehr eingehend erklären, was hier gelaufen ist und warum und wieso, denn es ist wirklich eine eher schwierige juristische Materie.

Um es noch ein bisschen zu erklären: Es geht jetzt nicht um das Zusatzprotokoll an sich und um die Inhalte dieses Zusatzprotokolls, das zu beschließen ist, sondern darum, dass dieses Zusatzprotokoll eben die Verfassung ändert, weil die Menschen­rechtskonvention Verfassungsrang hat.

Jetzt ist man eben vor folgendem rechtlichen Problem gestanden, dass der Vorschlag gemacht wurde, dass man das Zusatzprotokoll mit einfacher Mehrheit annimmt, obwohl es Verfassungsrecht ändert, und nachher dann mit Zweidrittelmehrheit den Beschluss in der Verfassung fasst. Das ist offensichtlich insbesondere für Juristen eine sehr unbefriedigende Lösung, weil die Situation entstehen könnte, dass das Zusatz­protokoll mit einfacher Mehrheit genehmigt wird, damit völkerrechtlich verpflichtend wird, aber später keine Zweidrittelmehrheit zusammenkommt.

Das ist der Grund, warum diese Vorgangsweise verworfen wurde und dann eben der Vorschlag von den Grünen kam, es in diesem zweistufigen Verfahren zu machen, nämlich zuerst die verfassungsrechtliche Grundlage mit Zweidrittelmehrheit zu geben und dann mit einfacher Mehrheit eben das Zusatzprotokoll zu beschließen. Und so wird das jetzt gemacht, und so führen wir das jetzt durch.

Warum nicht gleichzeitig? – Weil die verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage zuerst Rechtskraft erlangen muss, also den Bundesrat passieren und natürlich auch noch beim Bundespräsidenten durchmuss.

Man hat diese Vorgangsweise gewählt, um kein Präjudiz für künftige Verfahren zu schaffen, das nicht sauber und ordentlich wäre. Wir sind dadurch aber nicht davon befreit, in aller Ruhe zu diskutieren, wie man das in Zukunft gestalten wird, damit die Verfassung eine gewisse Geschlossenheit, Lesbarkeit und Übersichtlichkeit bekommt. Davon sind wir sicherlich noch weit entfernt, und das ist meiner Meinung nach wirklich konsequent anzugehen. Da sollte man sich die Zeit nehmen, um in Ruhe eine Lösung zu suchen. Bis dahin wird man eben diese zweistufige Vorgangsweise wählen. Wir schließen uns dieser Vorgangsweise gerne an. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.51


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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