BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 102

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.51.4510. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (2213/A und 1763 d.B. sowie 9858/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. – Ich bitte um den Bericht.

14.52.06

 


Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb auf eine Verlesung verzichtet werden darf.

Der zuständige Ausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Dr. Köll, für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Kollege Schennach. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.52.44

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Ich kann mich sehr gut an die Stunden 2001 hier im Bundesrat erinnern, Herr Kollege Traimer sicherlich auch, als drei grundsätzliche Gesetzes­rege­lungen die Medienlandschaft in Österreich neu geordnet haben: das neue ORF-Gesetz, die Einführung des Bundeskommunikationssenates und die Liberalisierung und Ermöglichung von Privatfernsehen.

Damals ist es hier nicht so geordnet zugegangen. Ich habe gegen meine Fraktion gestimmt, ÖVP-Kollegen haben gegen ihre Fraktion gestimmt. Ich habe zum Beispiel für die Schaffung des Bundeskommunikationssenates als einen Meilenstein der Unab­hängigkeit und Regulation und für die Liberalisierung im Bereich des Privatfernsehens gestimmt. Kollege Ferdinand Maier hat mit mir damals massiv über Stunden ge­kämpft – wir hatten damals noch andere Redezeiten (Bundesrat Samt: Gott sei Dank gibt es das nicht mehr! – Bundesrat Stögmüller: Das können wir uns gut vorstellen!); ich glaube, ich habe zwei- oder dreimal über eine Stunde gesprochen –, um das ORF-Gesetz in der Form nicht Wirklichkeit werden zu lassen, weil es, wie wir ja in den letzten Jahren gesehen haben, da einen ziemlichen Reparaturbedarf gegeben hat.

Der spätere Nationalratspräsident Khol war komplett uneinsichtig, dass moderne Technologie nicht Telefax ist. Wir hatten 2001 in ein Gesetz eine Wahl per Fax hineinzuschreiben, was ja mittlerweile Gott sei Dank der Vergangenheit angehört.

Es kam zur Neuregelung von Stiftungsrat und Publikumsrat, und da haben wir heute noch etwas, von dem wir alle einstimmig der Meinung sind, dass es richtig ist. Natürlich kommen jene Menschen, die die religiösen Gemeinschaften vertreten, aus den reli­giösen Gemeinschaften. Es wäre ja irgendwie paradox, wenn wir sagten: Atheisten der Republik meldet euch, denn wir brauchen einen Vertreter für die religiösen Gemein-


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