BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 99

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wenn das nicht der Fall ist, stelle ich fest, dass es keine Wortmeldungen mehr dazu gibt. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen deshalb zur Abstimmung, also nicht über den Kollegen Saller, sondern über den 8. Tagesordnungspunkt.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.41.169. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesver­fas­sungsgesetz über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz (1762 d.B. sowie 9857/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Nun gelangen wir zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um den Bericht.

 


14.41.44

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bleibe noch ein bisschen und bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralis­mus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb auf eine Verlesung verzichtet werden darf.

Der zuständige Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Dr. Köll, für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Kollege Mag. Lindner. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.42.36

Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass ich mit meinem Rede­beitrag jetzt nach der guten Stimmung nicht für einen Stimmungsabfall sorge, da es sich vielleicht eher um eine trockenere Materie handelt.

Ich habe ein bisschen gehofft, dass nach der ursprünglichen Rednerliste Hans-Jörg Jenewein vor mir spricht, da ist es immer dankbar, darauf zu replizieren. Die Mög­lichkeit habe ich jetzt auch nicht, deswegen werde ich versuchen, aus dieser verfas­sungsrechtlichen Debatte inhaltlich zumindest das herauszuholen, was geht. (Heiter­keit und Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)

Es ist eigentlich eine verfassungsrechtliche Debatte deswegen, weil seit der B-VG-Novelle 2008 keine automatischen Änderungen von Verfassungsrecht durch einen Staatsvertrag mehr möglich sind. Das heißt, Änderungen der Verfassung durch einen Staatsvertrag, so wie es die Europäische Menschenrechtskonvention ist, müssen durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz in den Verfassungsrang gehoben wer­den. Und das machen wir heute in einem ersten Schritt. Es ist auch im Nationalrat


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite