BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 117

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Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um die Berichte.

 


15.48.49

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Apothe­kengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Stögmüller zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.50.01

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 14 werden einige Gesetze rund um das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz novelliert. Es wird auch eine Anpassung bei der Meldevorschrift der Teilzeitkräfte geben. Laut BUAK gibt es um die 10 000 Teilzeitbeschäftigte im Baubereich. Das ist doch eine höhere Anzahl, als ich, ehrlich gesagt, eigentlich geglaubt habe, weil die Baubranche nicht als Teilzeitbranche bekannt ist.

Da sich der Zuschlag für die BUAK nach dem Stundenausmaß richtet und auch die Meldepraxis jetzt im Folgemonat stattfindet, besteht hier ein deutlicher Spielraum für flexible Praxen, die sich auch der Kontrolle entziehen. Die Beweislastumkehr stärkt sicherlich auch die Arbeitnehmerrechte beziehungsweise das Sozialversicherungs­system, doch sind wir Grüne der Meinung, da braucht es bei Vermutung oder Ver­dachtsmomenten seitens der BUAK klare Kriterien, um dem Argument der Willkür standzuhalten.

Durch diese Novelle wird auch eine Sicherstellung der schnellen Auszahlung der Ansprüche von Hinterbliebenen festgeschrieben. Der hohe Verwaltungsaufwand und lange Wartezeiten für die Hinterbliebenen werden als Gründe für die Neuregelung bei der Auszahlung an Hinterbliebene angeführt. Die Regelungen betreffend den Zugang der Hinterbliebenen zur Anwartschaft sind für mich nachvollziehbar. Diesem Punkt können wir auch zustimmen.

Bei den Lehrlingen gibt es eine Klarstellung für die Mischverwendung. Sie werden in Zukunft vom Geltungsbereich des Bauarbeiterschutzgesetzes ausgenommen. Jeder, der die Praxis draußen kennt, weiß aber, dass das nicht die optimale Lösung ist. Aber gut, es gibt zumindest einmal eine Klarstellung dazu.

 


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