BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 118

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Das Absenken der Verzugszinsen könnte man als kleines Geschenk an BUAK-pflichtige Betriebe interpretieren, aber insgesamt werden wir der Novelle zustimmen.

Negativer sehe ich die Novelle zum Arbeitszeitgesetz und zum Apothekengesetz. Es geht hier vorwiegend um eine Änderung in § 19a des Arbeitszeitgesetzes, in dem es um eine Sonderregelung für ApothekerInnen/LeiterInnen in öffentlichen Apotheken geht. Dieser Paragraph war nicht mit der Arbeitszeitrichtlinie konform, deswegen wurde Österreich 2014 von der EU-Kommission aufgefordert, dies zu ändern. Ab 2020 wird das dann so sein.

Abgesehen davon, dass an dieser Novelle erkennbar ist, wie ausgeweitet Arbeits­zei­bestimmungen bereits sind, ist es bedenklich, dass es in Österreich noch immer Regelungen gibt, die sogar weitreichender sind, als es die EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 2003 vorgibt; auch dass es wiederum Jahre dauert, bis diese Regelungen überhaupt zurückgefahren werden, also dieser überspannte Rahmen zurückgefahren wird, ist für mich schwer nachvollziehbar.

Der Grund dafür, dass wir das ablehnen, ist ganz einfach: Ich und wir Grüne unter­stützen kein Gesetz, das eine Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden vorsieht, bis 2020 sogar noch 32 Stunden. Ich möchte hier nur an die Debatte zum Arbeitszeitgesetz der Ärzte erinnern. Der Durchrechnungszeitraum wird sogar von 13 auf 17 Monate ange­hoben, und so weiter und so weiter. Hier gibt es also meiner Meinung nach sehr viele Verletzungen auch im Arbeitszeitgesetz.

Liebe SPÖ, ihr sagt: „Keinen 12-Stunden-Tag!“, wollt aber hier zustimmen. Sorry, mit uns Grünen wird das nicht gehen. Wir stimmen heute diesem Gesetz nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


15.53.39

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich spreche jetzt über die sogenannte BUAG-Novelle. Auch das ist wieder ein Gesetz, bei dem es um Menschen geht, bei dem es um die Bekämpfung von Sozialbetrug im Zusammenhang mit Teilzeit geht. Das hat ja mein Vorredner David Stögmüller schon angesprochen.

Auch für mich ist es unverständlich, dass dies ein Bereich ist, wo man leider immer wieder bei Proben oder Kontrollen draufkommt, dass Menschen dort ausgebeutet werden, Menschen, die ihre Arbeit manches Mal unter sehr schwierigen Bedingungen verrichten. Ich glaube, es ist allen bekannt, dass Teilzeit sowieso massiv im Zunehmen ist, dass Teilzeit im Großen und Ganzen eigentlich ein Frauenphänomen ist, und es ist bekannt, dass Teilzeit viele Risiken und Nachteile hat. Teilzeit reduziert das Einkom­men, und es sinkt dabei nicht nur das Lebenseinkommen, sondern es sinken – was dabei ganz wesentlich ist – auch die Beiträge, die in die Sozialversicherung einbezahlt werden. Dadurch werden dann natürlich auch Beiträge von der Pension oder Arbeits­losen­geld geschmälert.

Dass dieses Phänomen am Bau um sich greift, ist etwas, wo bei uns auf jeden Fall die Alarmglocken läuten sollten – und die haben geläutet! Daher gibt es hier jetzt eine Novelle, in der es darum geht, die Meldevorschriften zu verändern.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen/euch wann das letzte Mal eine Baustelle besucht hat. Bei mir ist es noch gar nicht so lange her, dass ich in meiner Tätigkeit auch als Ge­werkschafterin auf einer Baustelle unterwegs war. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe dort niemanden getroffen, keinen Kollegen getroffen, der mir erzählt hätte, dass er


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