BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 124

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16.14.32

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir diskutieren, beschäftigt sich mit der Absicherung der Ab­grenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit; nur gab es im Zuge dieser Diskussion bei der zweiten Lesung die Einbringung des Antrages auf Abschaf­fung des Pflegeregresses.

An sich ist das etwas, was wir sehr gerne unterstützen, nämlich auch deshalb, weil unsere Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann ihre Präsidentschaft unter das Thema Pflege und Leistbarkeit der Pflege gestellt hat. Es war ein zentrales Thema, dieses Thema hat sich entsprechend weiterentwickelt, und darauf dürfen wir gemeinsam auch als Bundesrat stolz sein.

Das Thema der Bundesrats-Enquete „Pflege: Schaffbar, sichtbar, leistbar“ hätte sicher­lich eine entsprechende Fortsetzung verdient, und wir hätten uns gewünscht, dass hier der entsprechende Entschließungsantrag zustande gekommen wäre. Leider war das nicht möglich. Das tut uns leid, das schmerzt uns, weil es eine gute Tradition war, dass Präsidenten mit ihrem Thema eine Fortsetzung in Form eines Ent­schließungsantrages finden.

Die Pflege und die Art der Pflege haben sich in den letzten Jahren extrem gewandelt. War sie früher grundsätzlich nur eine Aufgabe der Familie, so hat sie sich in der Zwischenzeit wesentlich breiter aufgestellt. Kollege Todt hat darauf hingewiesen, dass es schon verschiedenste Möglichkeiten gibt, nämlich die Form der mobilen Pflege – und ich danke allen Hilfsorganisationen, die diese betreiben –, jene der 24-Stunden-Betreuung oder 24-Stunden-Pflege und die Pflegeeinrichtungen, die großteils die Länder betreuen und betreiben. In Niederösterreich sind das 48 Landespflegeheime.

Wenn die Kosten, die bei so einer stationären Pflege entstehen, die Höhe der Pension und des Pflegegeldes überschreiten, dann kommt es zu einem Pflegeregress. Das ist etwas, was nicht ausgewogen und nicht klar verständlich ist. In Niederösterreich haben wir uns schon 2008 zu einem Teil gegen diesen Pflegeregress ausgesprochen, ihn nämlich im Bereich der Kinder und Ehepartner abgeschafft. Verschiedene Länder – weil Pflege eben Länderangelegenheit ist – haben verschiedene Regelungen, und es ist gut, wenn wir hier zu einer gemeinsamen Lösung kommen, unter anderem, weil die Kosten der Pflege sehr unterschiedlich sind. Im „Kurier“ gab es einen Vergleich: Das Bundesland Wien hat Pflegekosten pro Tag von im Durchschnitt 238 €, in Ober­österreich sind es 111 € – also mehr als 100 Prozent Unterschied!

Auch die Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstehen, beziffern die Bundesländer sehr unterschiedlich. Herr Bundesminister, die Landesrätin von Vorarl­berg, Frau Wiesflecker, rechnet mit 60 Millionen € an Kosten. In Niederöster­reich – mein zuständiger Landesrat hat mir das mitgegeben – werden die Kosten in etwa bei 22 Millionen € liegen, und Kärnten beziffert sie mit 1,1 Millionen €.

Es ist gut, dass wir diesen Pflegeregress abschaffen, weil es dadurch eine Gleich­stellung gibt, eine Gleichstellung, durch die es egal ist, ob jemand Eigentum in seinem Leben geschaffen hat, ob jemand Kinder oder eine Familie hat – oder eben nicht. Darum werden wir das auch entsprechend unterstützen.

Was wir von der ÖVP gerne gemacht hätten, wäre, eingehender über die Finanzierung zu reden, weil neue Steuern für uns nicht infrage kommen. Eine Studie der Arbeiter­kammer besagt, dass immer noch 53 Prozent aller Pflegebedürftigen in Familien, im familiären Bereich gepflegt werden, 29 Prozent durch die mobilen Pflegeeinrichtungen, 16 Prozent durch stationäre Einrichtungen und 2 Prozent durch die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Wenn wir über die Erbschaftssteuer diskutieren wollen, dann


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