BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 126

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Schaut euch Flexwork an! Das muss euch noch in Erinnerung sein. Sieht man sich an, was da alles passiert ist am Rücken der Betroffenen – daran war aber auch die SPÖ mit den Sozialpartnern maßgeblich beteiligt –, dann kann man nur sagen, das war wahrlich kein Ruhmesblatt. Man muss darauf achten, wenn es über solche Träger läuft, dass sich dort im Dunstkreis nicht Firmen auftun, die alle Nutznießer werden – anstatt derjenigen, bei denen das Geld ankommen sollte. (Bundesrat Schennach: So negativ!)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir sind bei Tagesordnungspunkt 16.

 


Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (fortsetzend): Ja, ich habe gesagt, ich nehme mir ein bissel Zeit und erlaube mir, das auszuführen. Ich bin auch schon fertig.

Wie gesagt, ich hoffe, dass ich unrecht habe, aber anhand der Anzahl der Unter­suchungs­ausschüsse haben wir ja gesehen, wie oft das notwendig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich darf alle Kollegen ersuchen, immer zu den Tagesordnungspunkten zu sprechen, die gerade behandelt werden. – Vielen Dank.

Die nächste Wortmeldung liegt mir von Bundesrat Stögmüller vor. – Bitte.

 


16.24.02

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht ja nicht nur um den Pflegeregress in diesem Gesetz, sondern es geht um das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, mit dem auch das Ausgangsproblem gelöst wird: die Umqualifizierung in der Sozial­versicherung. Es melden sich zunehmend Menschen als Selbständige bei der SVA an. Im Zuge der GPLA-Prüfung, also der Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, stellt sich dann heraus, dass diese scheinselbständig sind. Dieses Verfahren wird dann von der GKK durchgeführt.

Bisher waren SVA oder SVB nicht Teil des Verfahrens. Nunmehr müssen sie über das Verfahren und das verbindliche Verfahrensergebnis informiert werden. Außerdem ist die verfahrensführende Einrichtung verpflichtet, auf die Argumente der anderen Ver­sicherungsträger einzugehen.

Da dann so eine Umqualifizierung notwendig ist, werden die bisher entrichteten Beiträge an die Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Zu viel entrichtete Beiträge wer­den dann aber auch wieder zurücküberwiesen.

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, bei der Anmeldung quasi überprüfen zu lassen, ob die Person auch richtig angemeldet ist. Eine derartige Entscheidung gilt dann, bis ein neuer Sachverhalt hinzutritt.

Das Problem entsteht primär, weil es für Unternehmen einfach billiger ist, Menschen als Selbständige zu betrachten. Es gibt nämlich auffällig viele falsche Zuordnungen in den letzten Jahren. Für die Betroffenen ist es selbstverständlich mühsam, weil sie bisher neuerlich Beiträge an die GKK entrichten mussten.

Natürlich ist die Falschzuordnung aus Sicht des Staates ebenfalls ein Problem, weil Selbständige über die sogenannten Partnerbeiträge wie etwa über den FLAF oder in der Unfallversicherung erheblich aus Steuermitteln subventioniert werden. Die nun­mehr vorgeschlagenen Änderungen sind meines Erachtens pragmatisch sinnvoll. Eigentlich sollte sich ja auch die Frage stellen, warum es nicht schon immer so war.

Aber es löst das Problem jedoch nur dem Schein nach, das Grundproblem der Mehrfachversicherung und der Zuordnung wird sich erst wirklich lösen lassen, wenn es eine einheitliche Sozialversicherung für alle Menschen in Österreich gibt.

 


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