Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe folgende Berichte:
Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher gleich die Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Samt. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.55
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich zum Tagesordnungspunkt 19 zu Wort, nämlich zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Bezüglich des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes beziehungsweise des Pkw-Verbraucherinformationsgesetzes wird sich noch Kollege Längle zu Wort melden. Mein Redebeitrag wird sehr kurz sein.
Als Eröffnungsredner darf ich den Inhalt des Gesetzesvorhabens kurz darlegen. Mit der Berichtigung dieses Gesetzes soll ein legistisches Versehen, so wie es hier zu lesen ist, bereinigt werden und dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen ermöglicht werden.
Jetzt könnte ich es mir relativ einfach machen. Meine Partei hat bereits im Mai 2013 die damalige Regierungsvorlage 2252 der Beilagen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz abgelehnt. So einfach mache ich es mir aber sicher nicht, und zwar schon
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