BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 135

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allein aus dem Grund, weil ich als Sachpolitiker solche Vorgangsweisen als nicht wirklich sinnvoll erachte.

Was ich aber auch nicht als sinnvoll erachte, ist genau der Punkt, dass damit weiter die Praxis der nichtamtlichen Sachverständigen gefördert oder bevorzugt werden sollte, wobei wir bereits im Ausschuss festgestellt haben, dass wir über die Länder hinweg sehr gute und auch – würde ich sagen – eine fast ausreichende Zahl an Amtssach­verständigen für fast alle Fragen, die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Raum stehen, haben.

Diese Amtssachverständigen gehörten meiner Meinung nach – und da sind wir einmal ausnahmsweise einer Meinung mit den Grünen – eher aufgewertet, ihre Bereiche ausgeweitet, anstatt dem entgegen laufende Maßnahmen wie eben die Freigabe von nichtamtlichen Sachverständigen zu setzen.

Wir erleben natürlich auch – und ich habe es in meinem Bundesland selbst gesehen –, dass ein im Rahmen eines Projekts vom Projektwerber eingebrachtes Gutachten von einem nichtamtlichen Sachverständigen zum Beispiel wegen Befangenheit des Gut­achters abgelehnt wird, was dazu führt, dass der Projektwerber ein zweites Gutachten von einem Amtssachverständigen einholen muss. Er hat damit die dop­pelten Kosten, und das Verfahren wird dadurch oft um Monate verzögert.

Das ist ein Grund, warum wir sagen, dass hier auch einmal eingegriffen werden sollte. Dafür werden wir eintreten und deswegen dieser Gesetzesnovelle heute nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Bundesrat Ing. Pum, das Wort erteile, darf ich Herrn Ortsteilbürgermeister August Nußmüller aus der Gemeinde Wies in der Weststeiermark samt Familie herzlich bei uns im Bundesrat willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Bitte, Herr Bundesrat Ing. Pum, du bist der nächste Redner.

 


16.58.56

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich darf zu den drei Materien kurz Stellung nehmen und in aller Kürze ein paar Informationen anfügen.

Vielleicht zuerst zur Änderung des Personenkraftwagen-Verbraucherinformations­ge­setzes: Sie wird vor allem dann, wenn Sie Kraftstoff tanken, ihre besondere Aus­wirkung zeigen. Möglicherweise ist dem einen oder anderen schon passiert, dass Sie zur Tankstelle fahren, volltanken und dann mit dem Auto stehen bleiben. Sie haben falsch getankt, den falschen Treibstoff gewählt. Das kann Ihnen in Zukunft auch pas­sieren, nur: Mit dieser Richtlinie werden die Kennzeichnung und vor allem die Klarheit, was Sie tanken, stärker in den Mittelpunkt gerückt. Es soll klar erkennbar sein, was Sie tanken und wie diese Treibstoffe zusammengesetzt sind.

Wir wissen, dass Dieseltreibstoffen bis zu 7 Prozent Biodiesel beigemengt werden. Wir wissen, dass manche Motoren oftmals Treibstoffe nicht vertragen. Eine klare Kenn­zeich­nung soll gewährleisten, dass Sie den richtig zusammengesetzten Treibstoff tanken.

Zur zweiten Gesetzesänderung betreffend das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz: Da wird vor allem dem Treibhausgas als einem großen Klimakiller unserer Zeit eine gesetzliche Änderung zuteil. EU-Recht wird im Bereich der fluorierten Treibhausgase auch bei uns regional umgesetzt, es soll vor allem die Emission fluorierter Kohlen­was-


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