BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 145

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

jeden Tag zu irgendeinem Übergriff auf einen Zugbegleiter kommt, und ich denke, diese Personengruppe – ich selbst bin eine ständige Benützerin der Bahn – ist wirklich eine schützenswerte, und insofern wird das von uns begrüßt.

Ich denke, summa summarum ist das mit all diesen Einwendungen, denen Rechnung getragen worden ist, eine gute Novelle. Es wurde auch gezeigt, dass man gemeinsam zu einer Lösung kommen kann, wenn alle guten Willens sind, eine gemeinsame Lösung zu finden, und eine solche ist dieses Gesetz, ist diese Novelle. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.38


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Rup­prechter das Wort erteilen. – Bitte sehr.

 


17.38.19

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt den Herrn Justizminister, der heute außer Landes weilt, vertreten. Ich möchte daher nur in aller Kürze Stellung nehmen.

Die Strafgesetznovelle 2017 enthält sehr wichtige Fragen und auch zahlreiche Ant­worten auf drängende Fragen unserer Zeit. Ich möchte insbesondere zu den staats­feindlichen Tätigkeiten Stellung nehmen. Wir erleben ja eigentlich seit 2014 eine stetig anwachsende Gruppe von Menschen, die glauben, sich nicht nur von unserer Demo­kratie verabschieden zu können, sondern auch ihre eigenen Regeln durchaus auch mit Gewalt durchsetzen zu können. Wir sind der Überzeugung, dass der Schutz der Demokratie auch den Schutz jener umfassen muss, die zur Durchsetzung dieser demokratisch legitimierten Rechte bestellt worden sind. Sie schützen unsere Freiheit, was durch das Strafrecht abgesegnet wird.

Der nun definierte Straftatbestand zielt exakt auf jene Menschen und Gruppierungen ab, die glauben, sich nicht nur vom Staat abwenden zu können, sondern diesen und seine Organe auch aktiv bekämpfen.

Es genügt dafür nicht, einzelne Entscheidungen nicht anzuerkennen oder sich kritisch mit politischen Fragen auseinanderzusetzen, vielmehr müssen die Hoheitsrechte in ihrer Gesamtheit nicht anerkannt werden. Nicht unter diese Definition fallen beispiels­weise gewaltfreie Proteste, Demonstrationen oder Aktionen wie die Besetzung der Hainburger Au – der Herr Justizminister und ich waren dort ja selbst dabei. Der Zweck der Bewegung muss längerfristig auf die Verhinderung der Vollziehung oder auf Anmaßung von Hoheitsrechten ausgerichtet sein.

Ich glaube, wir leisten mit dem Straftatbestand gegen staatsfeindliche Bewegungen wirklich einen wichtigen Beitrag, unsere Demokratie so zu schützen, wie es einer demokratischen Selbstachtung entspricht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.40

17.40.28

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite