BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 146

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17.40.4921. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenz­rechts­änderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017) (1588 d.B. und 1741 d.B. sowie 9876/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir kommen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindner. Ich bitte um den Bericht.

 


17.41.01

Berichterstatter Mario Lindner: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Insol­venzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­ge­setz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzrechtsänderungs­ge­setz 2017).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.41.46

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Gerade in Zeiten, wie wir sie momentan erleben, sind die USA nicht unbedingt Vorbild, aber was die Kultur des Scheiterns betrifft, waren sie das in den letzten Jahren schon und sind es nach wie vor.

Mit diesem Gesetz leisten wir, glaube ich, zumindest einen Beitrag und gehen in eine Richtung, diese Kultur des Scheiterns auch in Österreich etwas akzeptabler zu machen. Natürlich müssen auf der anderen Seite auch diejenigen, die dann durch einen Privatkonkurs, durch dieses Verfahren entschuldet werden, dazu angehalten werden, auch einen sorgsamen Umgang in ihrem täglichen Handeln und Tun zu pflegen.

Wir geben aber auf der anderen Seite mit diesem Gesetz all jenen Schuldnern, die redlich agieren, eine zweite Chance, die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart.

Es war – das muss man offen ansprechen – für die ÖVP nicht ganz einfach, die verschiedenen Hürden zu überwinden. Aber wir haben uns durchgerungen, weil wir eben diesen redlichen Schuldnern, auch den zahlreichen Start-ups, die es in Öster­reich gibt, eine faire zweite Chance geben wollen, falls sie beim ersten Anlauf scheitern sollten.

Für uns war es auch wichtig, dass die dreijährige Nullquote auf fünf Jahre verlängert wird, weil die Gläubiger mit dieser Verlängerung auch eine echte Chance bekommen, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.

Der Privatschuldner auf der anderen Seite, der ja am Ende dieses Verfahrens dann auch seine Schulden los sein wird, muss sich eben redlich verhalten. Er muss sich bemühen, die Vorgaben, die während des Verfahrens bestehen, zu erfüllen, zum Beispiel, dass er sich, wenn er arbeitslos ist, in diesen fünf Jahren wirklich um eine Arbeitsstelle bemüht.

 


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