BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 147

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Ganz wichtig ist aus unserer Sicht, dass Missbrauch verhindert werden muss. Für die Verhinderung des Missbrauches brauchen wir strenge Regeln, sowohl während als auch vor allem vor diesem Privatkonkursverfahren, weil wir natürlich für eine zweite Chance sind, aber auch gegen ein verantwortungsloses Schuldenmachen.

Insgesamt ist dieses Gesetz aus unserer Sicht eine gute Balance zwischen den Interessen der Gläubiger, die auf Rückzahlung aus sind, auf der einen Seite, und den Interessen des Schuldners, eben nachhaltig von den Schulden loszukommen, auf der anderen. Wir stimmen daher natürlich gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.44


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


17.44.49

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es ja schon gehört: Das neue private Insolvenzrecht soll es Schuldnern ermöglichen, sich einfacher zu entschulden. Kernpunkte dabei sind die kürzere Entschuldungsdauer und keine zwingende Quote mehr.

Es ist auch schon gesagt worden, dass natürlich die Einhaltung der Verpflichtung Voraussetzung ist, dass es zur Restschuldbefreiung kommt, eben ohne Erfüllung der bisherigen Mindestquote, und somit kann es eigentlich kein Scheitern der Abschöpfung mehr geben. Bisher war es ja so, dass alle Schulden und Zinsen wieder aufgelebt sind, und ich denke, dass künftig mit diesem Entfall der Quote durchaus fix eine Entschul­dung geschafft werden kann.

Wir SozialdemokratInnen haben uns natürlich auch bewegt, nicht nur die ÖVP. Wir wollten ja eigentlich die Mindestquote komplett weglassen und die Zeit auf drei Jahre verkürzen. Das, was herausgekommen ist, ist ein Kompromiss, aber ich denke, es ist ein guter Kompromiss, der besser ist als alles, was bisher war, denn die Hälfte der Betroffenen, die es nicht in den Privatkonkurs geschafft haben, weil sie eben diese 10-Prozent-Quote nicht erfüllen konnten, sind eben die Menschen, die mit Zinsen und Zinseszinsen immer weiter in diesen Schuldenstrudel hineingezogen worden sind.

Wir haben halt versucht, uns um jene zu kümmern, die bisher gar keine Chance auf einen Privatkonkurs und damit auch keine Chance gehabt haben, jemals wieder aus diesem Strudel herauszukommen.

Ich möchte auch bemerken, dass sehr, sehr viele Frauen mit geringem Einkommen darunter waren, die in diesen Strudel – wie auch immer – hineingezogen worden sind, und dass es eine Dunkelziffer von 325 000 betroffenen Haushalten gibt, die jetzt eine zweite Chance haben sollen, wieder Fuß zu fassen, einen Arbeitsplatz zu bekommen und diesem aussichtslosen Exekutionsverfahren zu entkommen.

Ich denke, es ist ein wirklich positiver Aspekt, diesen Menschen eine zweite Chance zu geben, und unsere Zustimmung erfolgt deshalb aus Überzeugung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.47


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.47.11

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben ja schon fast alles gesagt und durchaus auch Richtiges.

 


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