BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 155

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Wenn es darauf ankommt, dass wir Frauen brauchen, dann finden wir sie. Glaubt mir: Jede Frau ist gleich qualifiziert wie ein Mann, um kein Deka weniger. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsident Edgar Mayer: Auch die Männer kommen bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort.

Als Nächster ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


18.15.33

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich nur ganz kurz Stellung nehmen zu diesem – aus meiner Sicht – sehr wich­tigen Gesetz und der sehr wichtigen Regierungsvorlage, für die ich auch großes Verständnis habe. Als Vater von zwei Töchtern und zwei Söhnen ist mir die Gleich­behandlung von Männern und Frauen ein sehr wichtiges Anliegen. Im Jahr 2017 muss uns das allen ein sehr wichtiges Anliegen sein. (Bundesrätin Mühlwerth: Ist es eh!)

In der österreichischen Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil in Aufsichtsräten derzeit leider bei nur 18 Prozent. Die österreichischen Regierungsparteien sehen daher in einer gesetzlichen Mindestquote für Frauen in Aufsichtsräten ein wichtiges Instrument, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in ent­schei­denden Funktionen bedeutender Unternehmen zu erreichen.

Daher wird nach dem Vorbild der deutschen Rechtslage ab 1. Jänner 2018 in Auf­sichts­räten von börsenotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist. Damit wollen wir ein sehr wichtiges Signal für die gesamte Privatwirtschaft setzen.

Die Geschlechterquote wird bei allen nach dem 1. Jänner 2018 zu wählenden und zu entsendenden Aufsichtsräten zu beachten sein, bestehende Aufsichtsratsmandate sind davon nicht berührt. Bereits gewählte oder entsandte Personen können sohin bis zum Ende ihrer Funktionsperiode Aufsichtsratsmitglieder bleiben.

Ich bin aber davon überzeugt, dass mit diesem Entwurf ein erster wichtiger Schritt zur Förderung der Chancen und Karrieremöglichkeiten von Frauen gesetzt wurde und es daher ein sehr gutes Gesetz ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.17


18.17.21Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.17.4923. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert werden sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Über-


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