BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 160

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rechnung bringt. Alles andere ist eigentlich, wenn sie längere Zeit Zeitsoldaten waren, verloren.

Diese Regelung trifft aber nicht nur Zeitsoldaten. Im Zuge der Verhandlungen und auch in den Ausschüssen ist bekannt geworden, dass nicht nur Zeitsoldaten dieses Problem haben, sondern auch Landeslehrer und dass auch Richter und Staatsanwälte das Problem der Nichtanrechnung von Pensionszeiten haben.

Man hat sich dann entschlossen, einen Abänderungsantrag aufzusetzen, der auch von allen Fraktionen, von allen Parteien mitgetragen wurde, um diese Ungerechtigkeit zu beheben. Es ist nicht eine Kleinigkeit, denn es sind immerhin 17 000 Menschen davon betroffen. Es wird auch in weiterer Folge auf den Richtverwendungskatalog beim Bundesheer im Ministerium Rücksicht genommen. Weiters hat man sich überlegt, ob der ASVG-Bereich nicht auch davon betroffen ist und es diesem zugutekommen soll.

Es ist dies eine gute Novelle, die wieder etwas mehr Gerechtigkeit für unsere Men­schen, die nicht nur Dienst an der Waffe, sondern überhaupt Dienst für die Allgemein­heit und für die Sicherheit unseres Landes leisten und geleistet haben. Daher bin ich sehr froh, dass ich hier dieser Novelle zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Kollege Oberlehner. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.36.49

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit dem vorliegenden Beschluss zur Änderung des Beamten-Dienst­rechtsgesetzes 1979 wird grundsätzlich der Strukturreform im Verteidigungsminis­terium und beim Bundesheer Rechnung getragen. Vor allem aber soll eine klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen durch eine Änderung des Richtverwendungs­katalogs erfolgen und dadurch die Zusammenarbeit auf vielen Ebenen zwischen den militärischen und den zivilen Organisationen verbessert und optimiert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss wird aber auch, wie schon von meinem Vorredner angesprochen, eine Schlechterstellung von Zeitsoldaten im Pensionsrecht beseitigt und damit eine Verbesserung erreicht für circa 17 000 Zeitsoldaten und – das wurde auch schon angesprochen – für weitere Berufsgruppen, die ebenfalls von dieser Regelung umfasst sind.

Ohne Übertreibung kann man sagen, dass damit eine völlig absurde Situation für diese 17 000 Zeitsoldaten und auch die übrigen Bediensteten beendet wird. Nach bisher geltendem Recht wurden nämlich Zeiten der Leistung des Präsenzdienstes für die Inanspruchnahme der Langzeitversichertenregelung, Hacklerregelung im Volksmund, nur im Ausmaß von höchstens 30 Monaten berücksichtigt. Da der freiwillig verlängerte Grundwehrdienst beziehungsweise der Dienst als Zeitsoldat in vielen Fällen aber weit über diese 30 Monate hinaus dauert – im Extremfall kann er bis zu 15 Jahre dauern –, kam es zu großen Nachteilen bei der Anrechnung von Pensionszeiten für die betrof­fenen Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes.

Dies ist eine langjährige Forderung der GÖD, die hiermit auch umgesetzt wird, eine Forderung sicherlich nicht nur der GÖD, sondern auch anderer, und ich bin mir sicher, dass es auch zu Urheberstreitereien kommen wird, wer denn jetzt derjenige war, der das wirklich gefordert hat. Ich denke, es waren tatsächlich mehrere Gruppierungen und Organisationen, und es ist ja nicht verboten, dass eine gute und berechtigte Sache auf mehreren Ebenen gefordert wird. Ich meine, es können sich mehrere darüber freuen, dass das jetzt wirklich gelungen ist.

 


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