BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 164

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Präsident Edgar Mayer: Bitte, am Wort ist Kollege Herbert! – Danke.

 


Bundesrat Werner Herbert (fortsetzend): Gehen wir gemeinsam daran, die Verbesse­rungen für den öffentlichen Dienst auch tatsächlich sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49


Präsident Edgar Mayer: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, das Ganze jetzt wieder auf einen normalen Pegel zurückzufahren.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.50.4025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (2227/A und 1765 d.B. sowie 9860/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 25.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um den Bericht.

 


18.50.58

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Frau Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird, zur Kenntnis brin­gen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Ich danke für den Bericht, Herr Kollege.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Raml. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.51.50

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich kurz fassen und lade auch meine Nachrednerinnen oder Nachredner ein, es mir gleichzutun.

Wir begrüßen grundsätzlich die Änderungen im E-Government-Gesetz, werden aber heute gegen den Gesetzesbeschluss stimmen, und zwar aus drei Gründen:

Erstens werden die sogenannten Zertifikate und die identitätsstiftenden Daten von Vertrauensdiensteanbietern, das sind private Unternehmen, verwaltet. Wir hätten uns gewünscht, dass das in der öffentlichen Hand, zum Beispiel beim BMI, bleibt.

 


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