BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 166

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mit diesem Europa beiträgt, sehr am Herzen liegt; aber – und hier komme ich zum Aber – diese Identifikationskarte ist es noch nicht. Weshalb?

Laut Entwurf wird bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses automatisch eine Registrierung vorgenommen. Diese sollte unserer Meinung nach auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht unter Zwang. Ob es einen polizeilichen Zugriff auf diese Daten und die Logdateien geben wird, bleibt im Entwurf auch offen. Eine explizite Ausnahme wäre aus unserer Sicht wünschenswert.

Weiters: Für die Feststellung der Identität sind Daten wie Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse definitiv nicht notwendig. Zudem wissen wir, dass diese zu den sogenannten fluiden Daten gehören, die sich häufig ändern.

Weiters: Die erhobenen Daten und deren Protokollierung, die Sie erwähnt haben, bergen für uns die Gefahr einer zentralen Beobachtungsstelle. Die Logdateien geben Auskunft über Nutzer- und Nutzerinnenverhalten, das können wir nicht verneinen. Die Dienstleister – auch das ist uns wichtig – mit Interessenkonflikten wären oder sind zu exkludieren. Schlussendlich ist im Gesetz vorgesehen, die Stammzahlenregister­be­hörde soll sich selbst beaufsichtigen – Kontrolle sieht bekannterweise anders aus.

In diesem Sinne: Europa sollte nicht nur Freiheit bedeuten, sondern auch Rechts­sicher­heit, und gerade bei dieser BürgerInnenkarte gibt es noch ein paar Dinge, die aus unserer Sicht nachgeschärft werden müssen. Deshalb gibt es vorläufig keine Zustim­mung von uns.

Da das die letzte Sitzung ist, nicht nur vor dem Sommer, sondern auch in diesem Saal, wünsche ich natürlich auch gute Erholung und vielleicht ein wenig andere Perspektiven über den Sommer. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.58


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster ist Bundesrat Köck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.58.58

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Zuseher und Zuhörer! Das E-Government-Gesetz ist ein Teil des EU-eGovern­ment-Aktionsplans 2016–2020, den wir hier in Österreich umsetzen. Ziele dieses Aktionsplans sind eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, die Umsetzung des digitalen Binnenmarktes und eine qualitativ hochwertige Dienstleistung für Bürger und Unternehmen.

Ich denke, dieser neue elektronische Identitätsnachweis wird in Zukunft für jeden selbstverständlich sein. Auch wenn wir hin und wieder etwas davor Angst haben, wie uns die Informationstechnologie im alltäglichen Leben umschließt, wird das in Zukunft doch immer selbstverständlicher werden. Unsere Jungen wachsen mit einer Selbstver­ständlichkeit damit auf, sodass wir uns dem nicht entgegensetzen können und, denke ich, auch nicht entgegensetzen sollen.

Wir Österreicher wollen, dass unser Land ein modernes ist, wir reden ja auch immer davon, ein bisschen wie Silicon Valley sein zu wollen, und da können wir, denke ich, einen derartigen Schritt nicht verhindern. Natürlich sind mit diesem elektronischen Identitätsnachweis immer Ängste verbunden, dass Daten eventuell in falsche Hände gelangen könnten. Das kann natürlich immer sein, und man kann ein Gesetz natürlich auch immer besser machen, aber der Datenschutzrat, in dem ja alle Parteien vertreten sind, hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2017 einstimmig festgestellt, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. In seiner abschließenden Feststellung heißt es:

 


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