BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 117

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Jetzt kommen wir weiter zu den Kosten. Es ist nur ein Detail am Rande, aber in diesem Zusammenhang möchte ich schon diese Einladung zu einem Workshop der Wirtschafts- und Währungsunion der EU im Haus der Europäischen Union in der Wipplingerstraße erwähnen. „Lesson learned from history“, von der Geschichte lernen – das sollte ein­mal die Bundesregierung, von der Geschichte lernen! Das ist in erster Linie auch Wirt­schaftsgeschichte.

Die Kausalität des Zusammenhangs, hohe Steuersätze, hohe Abgaben, hohe Gebüh­ren ist gleich niedriges Wirtschaftswachstum, hätte zumindest bei dieser Bundesregie­rung irgendwann einmal ankommen müssen. Was macht das Wirtschafts- und Wis­senschaftsministerium? – Das hat das Curriculum der Wirtschaftsgeschichte an der Uni­versität Wien vor einem Jahr einfach aufgelöst. Diesen Bildungsweg gibt es nicht mehr, den Herbert Matis genossen hat, den Ben Bernanke, der ehemalige Chef der Federal Reserve mit seiner Habilitation über die Wirtschaftsgeschichte der USA gemacht hat. Diese Ausbildung gibt es in Österreich nicht mehr.

Der Herr Wirtschaftsminister ist jetzt nicht da, aber vielleicht können Sie ihm das ver­mitteln, sehr geehrter Herr Finanzminister: Warum wird Wirtschaftsgeschichte an der Universität Wien abgeschafft? Das darf doch nicht wahr sein! Beispiel ist das Haus der Europäischen Union in der Wipplingerstraße, das sogar einen Workshop in diese Rich­tung macht. In Österreich kann man diesen Bildungsnachweis nicht mehr erbringen und diese Bildung nicht mehr genießen, und das ist sicherlich falsch. Offensichtlich wollen Sie, dass man aus der österreichischen Misswirtschaftsgeschichte der großen Koalition nichts lernt. Hoffentlich ist am 15. Oktober Schluss damit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.43.11

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Werte Zuseher! Für mich als letztem Redner zu diesen Tagesordnungspunkten ist es – auch wenn in diesen zwei Tagesordnungspunkten insgesamt acht Gesetze geändert werden – ziemlich schwie­rig, noch etwas zu ergänzen. Zudem werden in diesen beiden Tagesordnungspunkten Gesetzesänderungen, beispielsweise im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuer­gesetz und im Stiftungseingangssteuergesetz, behandelt, die eigentlich ausschließlich technische Anträge sind und die Redaktionsversehen beseitigen.

Meine VorrednerInnen haben die vorliegenden Gesetzesänderungen schon, so meine ich, ausreichend kommentiert. Selbstverständlich gibt es – und das war auch im letzten Debattenbeitrag sehr deutlich – gerade in Vorwahlzeiten teilweise äußerst unterschiedli­che argumentative Ansätze. Ich möchte mich nochmals mit den Änderungen des Stu­dienförderungsgesetzes 1992 beschäftigen, denn eines der Kernstücke der Maßnah­men ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen für das Selbsterhalterstipendium.

Ich denke, über die Voraussetzungen des Anspruchs auf ein Selbsterhalterstipendium wurde ebenfalls schon alles gesagt. Gestatten Sie mir daher nur ein paar Anmerkun­gen: Das seit 1992 nicht mehr überarbeitete Gesetz bringt ja mit den Änderungen der Höhe der Studienbeihilfe beispielsweise auch eine Neuberechnung der Bemessungs­grundlage mit sich. Anscheinend ist es wirklich so, dass gut Ding manchmal Weile braucht. Diesbezüglich wird nämlich eine deutliche und langjährige Forderung der Ös­terreichischen Hochschülerschaft, die Studienbeihilfe endlich zu erhöhen, wirklich erfüllt.

Jetzt werden tatsächlich absolut wichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht. Mit dieser Novelle wird also ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Situa­tion der Studierenden geleistet, denn studieren darf kein Privileg sein, sondern muss ein


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