BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 118

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Recht sein, das allen zusteht. Es muss das Ziel sein, den freien und offenen Hoch­schulzugang für alle, unabhängig vom sozialen Hintergrund, sicherzustellen.

Meine Fraktion wird den Beschlüssen des Nationalrates zustimmen, damit wir diesem Ziel, den freien und offenen Hochschulzugang für alle, unabhängig vom sozialen Hin­tergrund, sicherzustellen, auch tatsächlich diesen einen Schritt näher kommen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich zum Abschluss Herrn Bundesminister Dr. Schelling das Wort erteilen. – Bitte, Herr Minister.

 


14.46.07

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nur ein paar kurze Anmerkungen. Zum Wohn­bau: Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir diesen Verländerungsschritt gesetzt ha­ben. Es ist auch nicht so, dass wir die Länder ans Gängelband nehmen, sondern wir stellen durch dieses zweijährige Wohnbauprogramm sicher, dass die Mittel entspre­chend eingesetzt sind.

Einer der Gründe ist, dass man nur einen Teil der Mittel zweckwidmen hätte können. Wenn man aber verländert, dann hat der Bund kein Recht mehr, auf einer reinen Lan­desabgabe eine Zweckwidmung zu machen. Das ist jetzt Aufgabe der Landesregie­rungen. Frau Dr. Reiter, Sie beziehungsweise Ihre Fraktion sitzt ja in vielen Landesre­gierungen, und ich nehme doch an, dass Sie dort diese Anträge auch unterstützen wer­den. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Zum Thema Finanzausgleich: Die Aufgabenorientierung für die Elementarpädagogik ist fertig. Vonseiten des Bundes sind wir nicht säumig, aber es gibt ein Bundesland, das nicht zustimmt – auch dort sitzen Sie mit in der Regierung –, das ist Wien, und es gibt Bedenken einzelner Städtebundvertreter und auch Vertreter des Gemeindebundes. Der Bund selbst aber hat das erarbeitet und ordnungsgemäß vorgelegt.

Diese Arbeitsgruppe, die Sie noch angesprochen haben, tagt selbstverständlich, aber da gibt es verfassungsmäßige Diskussionen über die Frage der Grundsteuer, wie man das gestaltet. Sie dürfen nämlich nicht vergessen, dass die Grundsteuer, so wie sie heute gestaltet ist, nur deshalb vom Verfassungsgerichtshof nicht gekippt wurde, weil es sich nach dessen Auffassung um eine Bagatellsteuer handelt. Würde sie verändert werden, ist es keine Bagatellsteuer mehr, und dann muss das gelöst werden. Diese Ar­beitsgruppe tagt also auch, ich bitte, das einfach so zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, zu welchen Tagesordnungspunkten Herr Bundesrat Pisec gesprochen hat, aber ich nehme das so mit. (Beifall bei der ÖVP.) Sie werden vielleicht wissen, wenn Sie sich schon mit Wirtschaftsgeschichte beschäftigen, dass Österreich bereits vor mehr als zehn Jahren den Antrag auf Reverse Charge gestellt hat. Sie werden vielleicht auch wissen, dass ich zu Beginn meiner Tätigkeit als Finanz­minister diesen Antrag in der Kommission erneuert habe. Sie werden auch wissen, dass wir das Thema Reverse Charge zur Vermeidung von Umsatzsteuerkarussellbetrug – um diesen geht es nämlich – tatsächlich als Pilotprojekt für zehn Jahre beantragt haben.

Warum steht das Ganze im Moment? – Das steht deshalb, weil die Kommission Re­verse Charge nicht will oder weil zumindest einzelne Kommissare es nicht wollen. Da­raus resultierend hat die Kommission einen Vorschlag gemacht, der völlig inakzeptabel ist, nämlich: Du kannst Reverse Charge einführen, wenn du nachweisen kannst, dass du 15 Prozent des Umsatzsteueraufkommens durch Karussellbetrug verlierst. Zweitens muss das auf drei Jahre befristet sein. Da bitte ich wirklich um Verständnis: Ich möchte keinem Unternehmen antun, nach drei Jahren das Umsatzsteuersystem wieder umzu-


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