Mir scheint es wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Gnadenakt handelt, wenn wir Menschen mit Behinderungen diese Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen, sondern es handelt sich um die Erfüllung von deren Recht. In der UN-Menschenrechtscharta und der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass alle Menschen ein Recht auf Inklusion haben. Ich zitiere jetzt aus dieser UN-Konvention für die Menschen mit Behinderung.
„In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von ,Ausgegrenzten‘, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.“
Diesbezüglich gibt es zugegebenermaßen auch in unserer Gesellschaft noch allerhand zu tun.
Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen werden, werden die finanziellen Mittel erhöht, damit Menschen aktiv in den Arbeitsmarkt inkludiert werden können, und zwar werden sie auf 90 Millionen € verdoppelt. Außerdem wird der Monitoringausschuss, der die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung überwachen soll, finanziell aufgewertet und damit auch seine Arbeitsfähigkeit gesteigert.
Dieses Gesetz sieht aber noch etwas Wichtiges vor, nämlich dass der Bundesbehindertenanwalt Möglichkeiten bekommt, beispielsweise Verbandsklagen stellvertretend für die betroffenen Menschen einzubringen – und das auch gegen große Kapitalgesellschaften. Er kann dann auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung klagen. Man kann nämlich nicht verlangen, dass die betroffenen Menschen solche Klagen selber durchfechten müssen.
Nicht zuletzt gibt es auch dieses Positivum: Ab sofort wird der Bericht des Bundesbehindertenanwaltes auch ins Parlament kommen und damit regelmäßig Gegenstand einer Debatte im Parlament sein, und das ist gut so.
Dieser Gesetzesantrag ist tatsächlich ein Meilenstein in der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich in diesem Bereich engagieren, allen voran bei der Initiatorin dieses vorliegenden Gesetzesantrages, meiner Kollegin Ulrike Königsberger-Ludwig, die sich tagein tagaus für dieses Anliegen einsetzt. Wir stimmen diesem Antrag sehr, sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
12.02
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Hammerl zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.
12.02
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Gruber-Pruner hat ja bereits Positives berichtet, und es ist richtig, meine Damen und Herren, dass viel zur Integration von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft geschehen ist.
In vielen Punkten hat sich das Verhältnis zu diesen Menschen von Toleranz zu Respekt gewandelt, trotzdem haben es Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft schwer, weil sie zum Teil mit der Beschleunigung in unserer Gesellschaft
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