Ich glaube, das sind die wichtigen Punkte, und damit werten wir die Lehre auch insgesamt auf. – Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
11.56
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (2309/A sowie 9899/BR d.B. und 9907/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher sogleich den Antrag.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.58
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien) : Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister – gute Besserung bei der Gelegenheit! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um das Inklusionspaket, das Änderungen des sogenannten Behinderteneinstellungsgesetzes, des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes umfasst, und das betrifft in Summe doch rund 1,3 Millionen Menschen in Österreich.
Es ist ein großer Fortschritt, dass wir endlich von Inklusion und nicht mehr von Integration sprechen. Inklusion bedeutet das Bestreben, dass alle Menschen an den wesentlichen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen können, und zwar alle Menschen, ganz egal, mit welchen Hürden sie konfrontiert werden. Diese Teilnahme bezieht sich zum Beispiel auf den öffentlichen Verkehr oder das Bildungswesen, aber – und das beschäftigt uns eben heute – auch auf den Arbeitsmarkt. Manche Menschen brauchen aufgrund bestimmter Merkmale bestimmte Begleitung oder Hilfsmittel, um diese Teilhabe gut gelingen zu lassen.
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