BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 61

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nicht gerade förderlich, gerade auch was die Aufbringung der notwendigen Mittel für die Finanzierung der Maßnahmen betrifft; deswegen hat die ÖVP auch im Nationalrat einen Abänderungsantrag eingebracht. Das Thema der Menschen mit Behinderung ist mir zu wichtig, als dass ich eine Debatte darüber nur unter den Beengungen eines Wahl­kampfes führen will.

Die vorliegende Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes ist ein Schritt, aber eben nur ein Schritt zur Verbesserung der Situation dieser Menschen. Dieser Schritt könnte viel gewichtiger werden, wenn er in eine breitere Diskussion eingebettet würde; schließlich, meine Damen und Herren, heißt das Gesetz noch immer Behindertenein­stellungsgesetz und nicht etwa Gesetz zur Förderung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt. – Ich wiederhole: Schließlich heißt das Gesetz noch immer Behin­derteneinstellungsgesetz und nicht etwa Gesetz zur Förderung von Menschen mit Be­hinderung in der Arbeitswelt.

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetz gerne zu, aber vielleicht wird man in der nächsten Legislaturperiode dahin gehend noch etwas ändern können. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

12.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster darf ich Frau Bundesrätin Ecker das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.08.04

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier und via Livestream! Das Inklusionspaket passiert heute, und das freut mich besonders, einstimmig, also mit Zustimmung aller Fraktionen, nach dem Nationalrat eben auch den Bundesrat.

In Österreich leben laut Statistik Austria – ich habe es vorhin schon einmal gehört – 1,34 Millionen Personen, die von einer dauerhaften Beeinträchtigung betroffen sind, und wir alle wissen, dass sie dadurch im alltäglichen Leben und im Beruf mit vielen Proble­men konfrontiert sind. Menschen mit Behinderung werden öfter arbeitslos – zweieinhalb­mal öfter als gesunde Menschen – und, das wissen wir auch, im Fall des Falles fällt es ihnen viel schwerer, in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Darum sind jene Ände­rungen, die wir heute beschließen, sehr wichtig.

Ich möchte, nachdem heute schon einmal die Aussage getroffen worden ist, diese För­derungen, diese Übernahme auch der Internatskosten wären quasi Geschenke, Fol­gendes herausstreichen: Schauen wir uns einmal an, was denn mit diesem zusätzli­chen Geld, das wir heute zur Verfügung stellen, gefördert wird!

Da gibt es Förderungen für die Arbeitgeber – eben Lohnförderungen oder einen Zuschuss zu den Lohnkosten aufgrund einer Leistungsminderung, technische Arbeitshilfen wer­den damit übernommen, Eingliederungshilfen, Adaptierungen von Arbeitsplätzen oder Gebärdendolmetschkosten –, und es gibt auch direkte Förderungen für die Arbeitneh­mer, und auch das sind bei Gott keine Geschenke: Da geht es um Ausbildungsbei­hilfen und Mobilitätsförderung, um die Anschaffung eines Blindenhundes oder um den Umbau eines behindertengerechten Fahrzeuges.

Ganz besonders wichtig sind Hilfen für Jugendliche und für junge Erwachsene, weil alles, was man in diesem Alter abfedern kann, unterstützen kann, um das spätere Le­ben zu erleichtern – auch in der Arbeitswelt –, nicht nur uns, der Gesellschaft, viele Kos­ten erspart, sondern für diese jungen Menschen sehr wichtig ist. Das sind eben berufli­che Assistenzen, das Jobcoaching, die Produktionsschule, die Jugendarbeitsassistenz und noch vieles mehr.

Ich kann vielleicht noch etwas beitragen oder eine Aufforderung an Sie richten. Dieses Inklusionspaket soll uns auch ermutigen, uns mehr damit zu beschäftigen, mit welchen


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