BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 62

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Problemstellungen diese Menschen konfrontiert sind. Ich habe heute schon von blin­den und sehbehinderten Menschen gehört. Es gibt in Oberösterreich, wie in anderen Bundesländern auch, den Blinden- und Sehbehindertenverband. Vor ungefähr einem Jahr durfte ich zu einem Frühstück im Dunkeln kommen. Da glaubt man zuerst, es wird recht lustig, und es war wirklich amüsant, sehr lehrreich und bereichernd – das muss man einmal festhalten –, wenn man in einer Gruppe in einen Raum kommt, den man nicht kennt, an einem Tisch sitzt und nicht weiß, wo was steht, und dann soll man viel­leicht auch noch frühstücken, ohne Flecken zu machen.

Das heißt, Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben sehr, sehr viele besondere Fähigkeiten, diese sollen wir auch wahrnehmen und auch transportieren, dass mit einer solchen Förderung zum Beispiel ein Blindenhund einen Menschen dabei unter­stützen kann, am Arbeitsleben teilzunehmen. Der Landesobmann des Blinden- und Seh­behindertenverbandes Oberösterreich war ein solcher Mann: Er war selbst sehbehin­dert – er war einmal sehend und ist später erblindet – und hatte einen Blindenhund, hat seinen Laptop verwendet, SMS gecheckt wie jeder andere Mensch auch, mit einem ein­fachen Arbeitsmittel, für das die Kosten übernommen worden sind.

Insofern können wir heute mit Stolz sagen, dass wir mit diesem Inklusionspaket be­einträchtigte Menschen und deren Angehörige in ihren Anliegen unterstützen und för­dern, und deshalb sind wir auch sehr gerne dabei. (Allgemeiner Beifall.)

12.12


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stög­müller. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.12.11

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werter Herr Minister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich für uns Grüne um ei­nen sehr wichtigen Antrag, der da vom Nationalrat beschlossen wurde, mit meiner Mei­nung nach längst fälligen Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung, mit Be­hinderung.

Immerhin sind fast ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher davon betroffen – ein Viertel! – Das ist, finde ich, schon eine sehr hohe Zahl an direkt oder indirekt Be­troffenen – es gibt jeweils Unterschiede. Nun aber wird ein zweckgewidmetes Mittel für aktive Behindertenpolitik verdoppelt. Es gibt also in Zukunft 90 Millionen €, die ab 2019 auch noch valorisiert werden. Ganz ehrlich, das freut mich, das freut uns Grüne wirk­lich, dass das endlich passiert.

Sehr erfreulich ist auch, dass der Behindertenanwalt und – mittels Abänderungsantrag im Nationalrat – jetzt auch noch der Klagsverband ein Verbandsklagerecht bekommen hat, was schon seit ewig langer Zeit eine Forderung von uns Grünen war.

Weiters wird es einen Unterlassungsanspruch bei Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Belästigung geben, und es kann in Zukunft mittels der Verbandsklage auf Un­terlassung und Beseitigung einer Diskriminierung geklagt werden, wenn es sich beim Beklagten um eine große Kapitalgesellschaft handelt.

Das ist im Ganzen alles sehr positiv, und dazu zählt auch, dass der Monitoring-Aus­schuss ein Budget bekommt und unabhängig wird. Weiters wird dem Nationalrat jähr­lich ein Bericht vorgelegt – ich glaube, das ist ebenfalls eine sehr große Errungenschaft und sehr positiv.

Wir Grünen werden diesen Antrag gerne mittragen und hoffen, dass es neben der fi­nanziellen Unterstützung auch zu einem gesellschaftlichen Umdenken für die Menschen mit Beeinträchtigung, mit Behinderung kommen wird. Wir stimmen dem gerne zu. Vie-


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