BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 77

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des Bundesrates Lindinger), Kosten, die alle zu tragen haben. Ich glaube, wenn ein­zelne Bargeldbehebungen nicht verrechnet werden, werden die Nutzungskosten stei­gen und das Bankomatangebot wird verringert. Unterm Strich ist das mit Sicherheit kei­ne Zielsetzung, die wir verfolgen. Daher ist es sehr wichtig, klare Spielregeln zu schaf­fen, die allen dienlich sind.

Hat jemand schon einmal überlegt, beim Stromverbrauch die Netzkosten anteilig inner­halb des räumlichen regionalen Umfelds aufzuteilen? – Mit Sicherheit nicht, denn da weiß jeder, dass es klare Maßstäbe gibt, Messeinheiten, die nicht zuletzt auch klare Abrechnungen zulassen. Genau diese Diskussion führen wir aber auf dem Geldsektor, auf dem es auch notwendig ist, dass in Bankomaten investiert wird und dass diese be­trieben werden. All das verursacht Kosten, und diese müssen gedeckt sein.

Wie auch immer: Wir können es gesetzlich verlagern, aber unterm Strich wird dann, wenn ein wirtschaftlicher Erfolg gefordert wird – und dieser ist notwendig, um auf dem Markt bestehen zu können –, auch eine Umsetzung notwendig sein, mit der wir den wirt­schaftlichen Unternehmen diesen Spielraum geben.

Wir werden diesen Gesetzentwurf daher sehr klar ablehnen, zum Schutz unserer Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zur Stärkung unserer heimischen Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


13.07.53

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pum, was das jetzt alles mit der Arbeitswelt und sonstigen Dingen zu tun hat, wenn es darum geht, dass man bei den Bankomatgebühren ein Gesetz schafft, das einen sehr sperrigen Na­men hat, nämlich das Verbraucherzahlungskontogesetz, habe ich nicht ganz verstan­den, aber vielleicht können wir noch ausdiskutieren, worum es da geht und welche Spiel­regeln es gibt.

Es geht schlicht und einfach darum, dass Menschen Geld abheben können; ob es um Ältere, um Pensionistinnen und Pensionisten oder um den ländlichen Raum geht, wo die Bankfilialen schon dem Wettbewerb – um das so Neudeutsch zu sagen – geopfert wurden, wo es sie nicht mehr gibt, wo man schon eingespart hat und vieles andere mehr. Die Menschen wollen trotzdem Bargeld, weil sie eben ganz bestimmte Dinge tun möchten. Vielleicht wollen sie dem Enkerl ein bisschen Geld geben, damit er oder sie sich Schokolade kaufen kann oder so etwas. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) Da geht es auch um kleine Beträge, und wenn man für kleine Beträge zum Beispiel 2 € Bankomatgebühren verlangt, dann ist das schlicht und einfach Taschenraub, um das einmal so zu formulieren, weil das aus dem Geldtascherl einfach herausgenommen wird. (Zwischenruf des Bundesrates Pum.)

Ich denke, dass das Gesetz an sich ein sehr, sehr moderates Gesetz ist und dass man mit einem Kontopaket, das man bei einer Bank bezahlt, im Prinzip alle diese Gebühren abgedeckt hat und dass man nicht wieder extra Gebühren dafür verlangen sollte, dass man irgendwo abheben muss. Wenn es in Orten nur einen Bankomaten gibt – weil man das so steuern könnte, weil es um den Wettbewerb geht – und dieser die 2 € Banko­matgebühr verlangt, dann hat halt derjenige oder das arme Mutterl oder der Ältere oder auch Gebrechliche Pech gehabt, dann hat er halt ein Problem gehabt und wird neben seiner kleinen Rente dann noch damit bestraft, dass er Gebühren zahlen muss.

Lassen wir ganz einfach die Kirche im Dorf! (Bundesrat Köck: Eben! – Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Das Gesetz regelt etwas, und ich glaube, das beschädigt we-


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