BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 86

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den besten Verfolgungsmöglichkeiten nicht einschränken können. Wir wissen, es wer­den wieder Schlangen ausgesetzt, es werden wieder Leguane ausgesetzt, man findet wieder Krokodile in Gewässern. Diese dürfen nicht gehandelt werden, aber man findet sie trotzdem in Österreich. Daher halte ich diese Novellierung für richtig.

Lieber Herr Kollege Schererbauer, es sind sicherlich einige Punkte bei deinem Ent­schließungsantrag dabei, die hier auch angesprochen worden sind, aber im Ganzen ge­sehen werdet ihr wahrscheinlich in der nächsten Regierung vertreten sein – mit wel­chem Koalitionspartner auch immer, die Verhandlungen werden es ergeben –, und dann könnt ihr ja sehr viel für ein neues und besseres Tierschutzgesetz bewirken.

In diesem Sinne werden wir diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Der Ände­rung des Tierschutzgesetzes aber werden wir die Zustimmung geben. – In diesem Sin­ne: Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

13.41

13.41.02

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Schutz der kleinen Tierschutzvereine“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

13.41.5210. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend Vereinbarung ge­mäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (1776 d.B. so­wie 9911/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dem Herrn Sozialminister fürs Kommen herzlich danken und ihm alles Gute wünschen.

Berichterstatter zu Punkt 10 ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.

 


13.42.20

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Fa­milie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betref­fend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung ge­mäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsange­bots.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Ok­tober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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