BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 87

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich darf als erster Rednerin Frau Bundesrätin Hackl das Wort erteilen.

 


13.43.06

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie! Es ist ein freudiger Tag für die Kinder in Österreich, für die Familien, aber auch für die Gemeinden, für die Länder und vor allem für die Damen und Herren, die sich auf Bundesebene für die Kinder einsetzen, nämlich für das Wohl, für die Betreuung und für die Bildung unserer Kinder.

Die Artikel-15a-Vereinbarung über den Ausbau der Kinderbetreuung wird nämlich fort­geschrieben. Zu investieren fängt man immer zu Beginn an, deshalb ist es das Wich­tigste, am Start des Lebensweges eines Kindes anzufangen. Kinder sind nicht nur un­sere Zukunft, sie sind auch unsere Gegenwart. Wir müssen für die Kinder und deren Eltern das bestmögliche Betreuungsangebot bieten, auch eine Qualitätsverbesserung wie kleinere Betreuungsschlüssel und kleinere Kindergruppen, aber nicht durch Zwang, sondern wie es der Kindergarten einteilen möchte.

Die Artikel-15a-Vereinbarung hat natürlich maßgeblich dazu beigetragen, dass es zu einer Qualitätssteigerung kommt. Seit der Artikel-15a-Vereinbarung 2008 bis 2014, als der Bund 85 Millionen € investierte, hat er von 2014 bis 2017 die Summe von 305 Mil­lionen € für die Länder zur Verfügung gestellt.

Das Burgenland erhielt laut dieser Vereinbarung bis 2017 rund 9 Millionen €. Das ist für uns sehr wichtig. Mit diesen Fördergeldern können wir die Betreuung unserer Kinder seitens der Gemeinden sicherstellen. Es freut mich auch sehr, dass Frau Bundesmi­nister Karmasin einen Entwurf für eine Verlängerung der Artikel-15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze vorgelegt hat.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auch im nächsten Jahr wieder bei den Kleinkin­dern. Wie bisher sind auch weiterhin 65 Prozent der Mittel für die Null- bis Dreijährigen reserviert. Ein weiterer wichtiger Fokus liegt auf den Öffnungszeiten. Weiters soll in die Qualität der Betreuung investiert werden, damit auch mehr KindergartenpädagogInnen beschäftigt werden können.

Eines möchte ich unbedingt noch sagen und auch einen Dank aussprechen: Die hohe Betreuungsquote und -qualität ist vor allem ein Verdienst der Gemeinden. Sie sorgen für ein flächendeckendes und leistbares Kinderbetreuungsangebot. Ich glaube, jede Bür­germeisterin/jeder Bürgermeister weiß, was für die einzelnen Kinder und für die Kinder in der Gemeinde wichtig ist. Als Mutter habe ich in den Neunzigerjahren vom Kinder­garten Gebrauch gemacht und weiß, wie viel sich in diesen Jahrzehnten bewegt hat – es waren Meilensteine.

Ich darf Danke sagen, Frau Minister, für das ganze Herzblut, das Sie hineinstecken. Wir werden selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort. – Bitte.

 


13.46.45

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Bevor ich zu diesem Gesetz spreche, möchte ich mich noch bei den Freiheitlichen recht herzlich da­für bedanken, dass sie beim Notstandshilfegesetz mitgestimmt haben. Das habe ich in


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