Präsident Edgar Mayer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort. – Bitte.
15.00
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Zurück zum Thema, zur Abschaffung dieser Gebühr. Ich denke nicht, Kollegin Junker, dass das ein so schwieriges Gesetz ist, denn es ist relativ straight. Seit 2006 bemüht man sich um die Abschaffung dieser Gebühr. Ich denke daher nicht, dass das eine Bestimmung ist, die weiß Gott welche Vorbereitungen auf legistischer Ebene braucht, und dass das ein Grund wäre, nun am Ende dieser Legislaturperiode da nicht mitzugehen, noch dazu, wo diese Bestimmung eben schon so lange in der Pipeline ist. Wir werden dem zustimmen.
Klar ist aber auch, dass es insofern ein Wahlzuckerl ist, als es natürlich die Probleme, die wir im Wohnungssektor und im Mietsektor haben – die hohen Mieten und die dadurch entstehenden wahnsinnigen Belastungen für große Bevölkerungsgruppen –, keiner wirklichen Lösung zuführt. Es muss hier noch viele andere Schritte geben, angefangen bei einer kompletten Überarbeitung und einem Überdenken des Mietrechts, bei Schritten in Richtung Wohnbau – wie gelingt es, den günstiger zu gestalten, zu verbilligen? –, das betrifft die Wohnbauförderung und inwieweit diese noch mit Zweckwidmung und Nicht-Zweckwidmung wirksam ist, das geht bis in die Raumordnung und so weiter.
Es gibt also noch sehr viel zu tun für leistbares Wohnen für alle. Das ist ein ganz kleiner Teil, den man schon als Wahlzuckerl verstehen kann, damit man sagen kann: Ja, wir tun etwas! – Wir werden da gerne mitgehen, weil dieser Gebühr eigentlich auch keine staatliche Leistung gegenübersteht. Das muss man auch ganz klar sagen. Schon aus diesem Grund, denke ich, gehört diese Gebühr abgeschafft. Es soll für den Staatsbürger doch klar sein, wofür er die Gebühr bezahlt und wo dann die staatliche Leistung in diesem Bereich ist.
Darum stimmen wir diesem Antrag gerne zu. Ich bin mir aber sicher, dass für die neue Regierung auf dem Sektor Wohnen und leistbares Wohnen sehr viel zu tun ist. Für den neuen Nationalrat ist da sehr viel zu tun, und das geht weit über die Abschaffung dieser Gebühr hinaus. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
15.03
Präsident Edgar Mayer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrat Schennach: Das war doch keine Einhelligkeit! – Unruhe im Sitzungssaal.)
Ich berichtige das Abstimmungsergebnis: Es war keine Stimmeneinhelligkeit; die Macht der Gewohnheit hat mich nicht auf meine eigene Fraktion blicken lassen. Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst (239/A(E)-BR/2017 sowie 9916/BR d.B.)
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