BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 108

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Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Herbert. Ich bitte um den Bericht.

 


15.05.15

Berichterstatter Werner Herbert: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Der Herr Bundesminister ist gerade anderweitig beschäftigt. Ich darf Ihnen den Be­richt des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Entschließungsan­trag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleichs­maßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen. Diese lautet:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die mit dem Zentralausschuss ausgearbeiteten und in Aussicht genommenen Verbes­serungen für den Exekutivdienst betreffend Ausgleichsmaßnahmen für besondere Er­schwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst so rasch wie möglich umzusetzen.“

 


Präsident Edgar Mayer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Schödinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.06.23

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diesen Entschließungsantrag, der im Aus­schuss für Verfassung und Föderalismus einstimmig angenommen wurde, möchte ich nur kurz aus unserer Sicht beleuchten.

Bei diesen Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse haben wir von der Poli­zei immer von Nachtdienstgutschrift gesprochen. Es war von den rechtlichen Rahmen­bedingungen her so, dass wir für jeden Nachtdienst, den wir in der Zeit von 22 bis 6 Uhr geleistet haben, eine Stunde Gutschrift bekommen haben. Ab einer Ansammlung von 15 Stunden konnten wir diese Gutschrift als Zeitausgleich oder als Zeitgutschrift in An­spruch nehmen. Wenn wir diese innerhalb von sechs Monaten nicht verbraucht haben, dann wurde sie ausbezahlt. Die Kollegen konnten und können sich immer noch aussu­chen, ob sie das zeitmäßig oder finanziell in Anspruch nehmen.

Die Erhöhung auf das Eineinhalbfache dieser Nachtdienstgutschrift in zeitlicher und fi­nanzieller Hinsicht halte ich für sehr gut. Ich halte das aus zwei Gründen für notwendig: Einerseits ergibt sich ein finanzieller Vorteil für die Kollegen, die im Außendienst der Polizei Nachtdienst versehen. Die Rahmenbedingungen des Nachtdienstes werden – wie die Rahmenbedingungen des Polizeidienstes generell – immer schwieriger, daher ist das eine entsprechende finanzielle Anerkennung. Andererseits – und das ist mir we­sentlich wichtiger – ist es auch ein Zeichen des Dienstgebers, dass die Polizisten ge­schätzt werden, dass wir unseren Polizisten Hochachtung entgegenbringen. Ich glau­be, dass das ein richtiges Zeichen in die richtige Richtung ist.

Aus diesem Grund ist das von unserer Seite her überhaupt kein Thema, wir unterstüt­zen das gerne, so, wie es auch schon im Ausschuss war.

Ich möchte mich abschließend an dieser Stelle – und das kann man nicht oft genug ma­chen – bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die draußen ihren Dienst versehen, ganz,


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