15.25
Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln jetzt die Novelle zum Bundesministeriengesetz, trotzdem eine Anmerkung in Richtung des Herrn Kollegen Köck: Wenn man zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt spricht, dann sollte man schon auch wissen, worüber man spricht, und nicht irgendwelche Unterstellungen und irgendwelche Behauptungen in den Raum werfen. Ich merke hier schon, dass der niederösterreichische Landtagswahlkampf den Bürgermeister bereits in Beschlag genommen hat.
Einleitend möchte ich sagen, in der parlamentarischen Praxis werden Abänderungsanträge 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Ausschusssitzungen natürlich auch den Oppositionsfraktionen übermittelt, um eine seriöse Vorbereitung – die auch der Herr Vizekanzler und der Herr Bundeskanzler heute schon angekündigt haben – auf die Behandlung eines Antrages im Ausschuss auch zeitgerecht zu ermöglichen. Gerade aber in diesem Fall ist das nicht passiert; die Unterlagen wurden in einer Husch-Pfusch-Aktion relativ kurzfristig, nämlich nicht ganz drei Stunden vor Beginn des Ausschusses, den Oppositionsfraktionen zur Verfügung gestellt.
Gerade in diesem Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, handelt es sich aber um eine äußerst sensible Materie, da mit diesem vorliegenden Abänderungsantrag, mit den darin aufgelisteten Details der Änderungen in den Bundesministerien das Machtsystem innerhalb der Bundesregierung und letztlich die Struktur, die sich unser Staat in der Bundesverwaltung gegeben hat, ganz, ganz massiv verändert werden. Wir gehen auch davon aus – es ist schon auf den ersten Blick erkennbar –, dass diese Änderungen auch einige verfassungsrechtliche Problematiken beinhalten und aufwerfen werden.
Das betrifft insbesondere die Einrichtung eines Auskunftsrechts für den Bundeskanzler und den Vizekanzler gegenüber Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres und vor allem auch des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Es soll also durch eine einfachgesetzliche Verpflichtung möglich sein, auch unter Umgehung des zuständigen Ressortministers Auskünfte von ressortfremden Einrichtungen zu verlangen und einzuholen. Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich schon sehr, sehr bedenklich und ein verfassungsrechtliches Problem. Zum Megaproblem wird das allerdings dadurch, dass sich eben diese Auskunftsrechte auf sensibelste personenbezogene Daten beziehen; beispielsweise Gefährdungsanalysen, auch im präventiven Bereich, Analysen über Gefährder bis hin zu Analysen über Gefährdungen von kritischer Infrastruktur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses von mir angesprochene Auskunftsrecht wird im allgemeinen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzlers einfachgesetzlich statuiert, obwohl es gegen die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verstößt; dies, weil am ressortzuständigen obersten Organ der Bundesvollziehung vorbei agiert wird. Kanzler, der seine Minister überwacht, Vizekanzler, der seine Minister überwacht – also sehr viel Vertrauen dürfte nicht herrschen, sonst würde man das nicht machen!
Des Weiteren geht es um die Kompetenzen der Generalsekretäre. Es wird die Möglichkeit geben beziehungsweise wird davon schon Gebrauch gemacht, wie ich der Presse vor Kurzem entnommen habe, Ämter für politische Generalsekretäre zu schaffen, die unmittelbar über allen Sektionsleitern, über allen Beamtinnen und Beamten stehen. Bei allen Besetzungen in Regierungsbehörden, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es bestimmte Anforderungsprofile für die jeweiligen Positionen. Was, bitte schön, ist das, wenn man ohne vorherige Ausschreibung, ohne Vorschriften, ohne Anforderungsprofil Personen über die Beamtinnen und Beamten, die ihr Handwerk hervorragend verstehen, stellt? – Das hat so den Anschein: Da kommt jemand, der die Hand auflegt, und dann wird die Funktion verteilt. Der Generalsekretär darf im Auftrag des Ministers oder der Ministerin auch die nicht so freundlichen Dinge machen, und die Well-being-
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