Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden.
Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die ordnungsgemäße Anwesenheit fest. – Die Anwesenheit ist gegeben.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (BundesministeriengesetzNovelle 2017) (14/A und 3 d.B. sowie 9920/BR d.B. und 9919/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Kern. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Sandra Kern: Hohes Haus! Geschätzter Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 2017 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als ersten Redner habe ich hier Herrn Bundesrat René Pfister vermerkt. – Bitte.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite