BUNDESRAT
Die nächste (874.) Sitzung des Bundesrates findet am Freitag, dem 22. Dezember 2017, 11 Uhr, statt.
In dieser Sitzung findet weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
TAGESORDNUNG
1.) Wahl des 3. Schriftführers für den Rest des 2. Halbjahres 2017
2.) Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 37 Abs. 4 GO-BR
3.) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (DienstrechtsNovelle 2017)
(16/A und 1 d.B. sowie 9917/BR d.B.)
4.) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden
(17/A und 2 d.B. sowie 9918/BR d.B.)
5.) Beschluss des Nationalrates vom 21. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (BundesministeriengesetzNovelle 2017)
(14/A und 3 d.B. sowie 9920/BR d.B. und 9919/BR d.B.)
6.) Wahl von Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948
7.) Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
8.) Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2018
Wien, 2017 12 22
Ana Blatnik Schriftführung |
Präsident |
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 unter einem zu verhandeln.
__________________________________________________
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.