BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 54

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insgesamt betrachtet stellt der Bericht der Volksanwaltschaft der öffentlichen Ver­waltung ein sehr gutes Zeugnis aus, und wir nehmen diesen Bericht für das Jahr 2016 sehr gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.42


Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste gelangt Frau Volksanwältin Gertrude Brinek zu Wort. – Bitte, Frau Volksanwältin.

 


11.42.29

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte zu Beginn unseren Kollegen Dr. Kräuter entschuldigen, der wegen Krankheit das Bett hüten muss. Wir wünschen ihm von hier aus, dass er bald genesen sei, wir werden aber zusammen mit der Mitarbeiterin aus dem Büro von Dr. Kräuter die Fragen oder Anregungen, die eventuell noch ausstehen, beantworten beziehungsweise allenfalls für Details und Anfragen auch schriftliche Beantwortungen anbieten.

Lassen Sie mich thematisch bei Frau Präsidentin Ledl-Rossmann beginnen, die als Rednerin das Pflegethema und die Sorgen und die Missstände, die auch die Volksan­waltschaft zutage gefördert und kritisiert hat, thematisiert hat.

Es ist natürlich so, dass, wenn wir diskriminierende, benachteiligende, menschen­rechts­verletzende Situationen feststellen und darüber Berichte verfassen, sich auch das Personal angesprochen fühlt. Es geht nicht darum, das handelnde Personal zu kritisieren – oder im Wesentlichen nicht das Personal –, sondern oft betrifft das Struk­turfragen, die Frage der Unterbesetzung, die Frage der nicht ausreichenden Ausstat­tung der Einrichtung.

Größe ist auch ein Thema: Kleiner ist immer besser als größer, daher obliegt es, wenn neue Einrichtungen erbaut, eingerichtet werden sollen oder an eine Erweiterung gedacht ist, vielleicht auch Ihrer Beobachtung in den Bundesländern, auf die Größen­problematik und die damit verbundene Anonymität, das Unterschlupf-finden-Können unter Verhältnissen, die lange nicht aufgedeckt werden, und so weiter, zu schauen. Alles das ist ganz, ganz wichtig. – So war das offenbar auch in dem einen Heim in Nie­derösterreich.

Wenn es aber zu einer persönlichen Verfehlung und dann auch zu einem strafrechtlich relevanten persönlichen Handeln kommt, dann muss zum Schutz der anderen Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter ganz rasch eingegriffen und entschieden werden, sonst legt sich sozusagen ein Mantel des Verdachts über alle. Das muss zum Schutz der 99,9 Prozent richtig handelnden Personen geschehen.

Es ist auch so – das zur Aufklärung, weil auch eine Frage medial aufgetaucht ist –: Wir sind nicht angehalten, Berichte und Feststellungen zuerst den Trägern zur Verfügung zu stellen, sondern der Öffentlichkeit. Diese Opcat-Mandatsprüfung unterliegt interna­tio­nalen Normen und Prinzipien – den Prinzipien der Unabhängigkeit, der Profes­sionalität der Vorgangsweise und der Öffentlichmachung –, und dazu ist es notwendig, nicht – in dem Sinn wie einen Rohbericht des Rechnungshofes – das zuerst vorzu­legen, sondern in einem Abschlussgespräch, das mit der Leitung nach einem unange­kündigten Besuch stattfindet, zu sehen: Was lässt sich schnell vereinbaren, was lässt sich schnell sagen? Das wird auch im Protokoll, das uns nach dem Besuch übermittelt wird, festgehalten. Dann zieht die Volksanwaltschaft aber die Schlüsse aus mehreren Besuchen, aus schwerpunktmäßigen Fokussierungen und legt das nicht dem Träger vor, weil das vor Ort schon diskutiert wurde. – Das hier zur Aufklärung betreffend diese Vorgangsweise.

 


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