BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 81

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Nach wie vor über der Wesentlichkeitsschwelle – das wurde schon angedeutet – liegen die erstattungsbasierten Ausgaben, obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist. Das sind Forschungsprojekte, Fortbildungsprogramme, Projekte zur regionalen und länd­lichen Entwicklung und Entwicklungsprojekte. Da sind die Regeln für die Empfänger sehr kompliziert, die Vorschriften bezüglich dessen, was gefördert werden kann, sowie dazu, wie Kosten ordnungsgemäß entstehen. Da bemerkt die Kommission schon, dass sie nicht optimistisch ist, dass zwischen Recht- und Ordnungsmäßigkeit einerseits und der Verwirklichung politischer Zielsetzungen andererseits ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen werden kann und dabei die Umsetzungs-, Verwaltungs- und Kontrollkosten im Auge behalten werden können. Wir erreichen da mit Kontrollen und Vorschriften offensichtlich schon eine gewisse Grenze, jenseits der deren Handhabung einfach nicht mehr möglich ist beziehungsweise eine weitere Kontrollverbesserung die Kosten des Aufwands in eine unvertretbare Höhe treibt.

Bei anspruchsbasierten Ausgaben wie Stipendien oder Direktbeihilfen liegt die Feh­lerquote deutlich unter der 2-Prozent-Marke. Über Olaf hat Kollege Schennach schon gesprochen. Es ist einfach so, dass die Finanzierungsregelungen der EU auch weiter­hin immer komplexer werden. Es braucht zusätzliche Mittel für Finanzkrise, Klima­schutz, Migration und Flüchtlinge, und die verfügbaren Mittel sollen auf effizientere und innovative Weise eingesetzt werden, wie Darlehen, Garantien, Eigenkapitalbeteili­gun­gen. Der Efsi ist so ein Beispiel.

Als Folge davon multiplizierte sich die Zahl der Stellen und Instrumente, die an der Finanzierung der Umsetzung von EU-Politiken beteiligt sind. Es entstand ein höchst komplexes Geflecht aus Regelungen rund um den EU-Haushalt. Da gibt es auch (ein Blatt mit einer Schemadarstellung in die Höhe haltend) eine wunderschöne Tafel dazu. Das erinnert ein bisschen an den Finanzausgleich in Österreich und die Probleme dabei. Diese Komplexität untergräbt die Rechenschaftspflicht und die Transparenz, weil die Regelungen für Berichterstattung, Prüfung und öffentliche Kontrolle nicht auf­einander abgestimmt sind. Das heißt, der Rechnungshof darf nur einige Finanz­mecha­nismen prüfen und kommt daher zu dem Schluss, dass es die derzeitigen Regelungen erschweren, eine wirksame Verwaltung, Prüfung, Kontrolle und Berichterstattung sicher­zustellen sowie den Bürgern einen angemessenen Überblick über Kosten und Nutzen von EU-Tätigkeiten zu liefern. Das ist eine doch dramatische Aussage, denke ich. Man muss Wege finden, um politisch damit entsprechend umzugehen.

Die Empfehlung des Rechnungshofes ist, dass die Kommission, das Parlament und der Rat aufgefordert werden, im Zuge der Debatte zur Zukunft Europas Überlegungen anzustellen, wie das Haushaltssystem reformiert werden könnte, um ein besseres Gleichgewicht zwischen Vorhersehbarkeit und Flexibilität herzustellen, und wie sicher­gestellt werden kann, dass die Finanzierungsregelungen insgesamt nicht komplexer als nötig sind, um die politischen Ziele der EU zu erreichen und Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfbarkeit zu gewährleisten. – Die Kommission nickt dazu. (Heiter­keit der Rednerin.)

Ich glaube, das sind sehr hehre Ziele. Der Einsatz des Rechnungshofes, um diesen Zielen näher zu kommen, ist ein gewaltiger, aber ich glaube, es braucht auch noch viel politische Arbeit, um sich diesen Zielen zumindest anzunähern. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.37


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

 


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