BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 47

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und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (24 d.B. und 62 d.B. sowie 9941/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerver­kürzung und -umgehung (6 d.B. und 63 d.B. sowie 9942/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung.

Berichterstatter zu all diesen Punkten ist Bundesrat Ing. Eduard Köck. Ich bitte um die Berichte.


11.27.45

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungs­dienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Melde­gesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unter­neh­mens­­gesetzbuch, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichts­ge­setz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versiche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommen­steuergesetz 1988 geändert werden – Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsge­setz 2018.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basis­informationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungs­anlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

 


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