BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 81

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

13.44.139. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (9 d.B. und 49 d.B. sowie 9928/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusam­men­arbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (12 d.B. und 50 d.B. sowie 9929/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Erklärung der Re­publik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkun­den von der Beglaubigung (5 d.B. und 51 d.B. sowie 9930/BR d.B.)


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 11.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich bitte um die Berichte.


13.45.07

Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Vertrag über das Verbot von Kernwaffen zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher gleich den Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf weiters den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusam­men­arbeit in Europa zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher gleich den Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich darf weiters den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Über­einkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich stelle daher wiederum gleich den Antrag.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite