BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 82

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.


Präsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile es ihm.


13.47.10

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit drei sicherlich nicht sehr aufregenden, aber durchaus positiv zu beurteilenden Vorlagen zu tun.

Die erste Vorlage befasst sich mit dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen. Ich habe zwar die leise Befürchtung, dass dieser Vertrag keinen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in der Welt leisten wird, sehe das aber nach dem Motto: Auch wenn es nichts nützt, schaden kann es auf keinen Fall. – Österreich ist ja in der Vergangenheit immer an vorderster Front gegen Atomrüstung aufgetreten, deshalb steht es uns gut an, bei diesem Punkt einer der Ersten zu sein, die den Vertrag ratifi­zieren. Näheres dazu wird dann ja noch mein Kollege Sperl ausführen.

Die zweite Vorlage betrifft das Amtssitzabkommen mit der OSZE. Als ich diesen Punkt gesehen habe, habe ich mich zuerst gewundert und gefragt: Was, das gibt es noch nicht? – Es ist aber tatsächlich so. Ich kann mich noch erinnern, in der Vergangenheit war ich einmal weniger begeistert bei einem solchen Amtssitzabkommen und den damit verbundenen Privilegien, das war beim König-Abdullah-Zentrum, aber die OSZE ist da ja über jeden Verdacht erhaben.

Für Wien als Sitz von internationalen Organisationen ist die OSZE natürlich auch aus wirtschaftlichen Gründen von eminenter Bedeutung. Es ist durchaus angebracht, dieser Organisation mit diesem Übereinkommen Respekt und entsprechende Anerken­nung entgegenzubringen.

Der letzte Punkt, bei dem es um den Einspruch gegen den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen zur Befreiung von der Beglaubigung von Urkunden geht, ist eigentlich ein unerfreulicher Punkt, denn in der Problemanalyse in den Unterlagen des Minis­teriums heißt es wörtlich: Seit der Revolution 2011 ist die Korruption angestiegen.

Das ist der Fall, obwohl Tunesien als das einzige Land gehandelt wird, das sich seit diesem sogenannten Arabischen Frühling eigentlich eher positiv entwickelt hat. Der seinerzeit vom Westen euphorisch gefeierte Arabische Frühling hat ja in Wirklichkeit nur ein Mehr an Krisen, ein Mehr an Islamismus gebracht. Heute ist der Westen eigentlich heilfroh, wenn zum Beispiel in Ägypten eine halbwegs stabile Regierung und Quasi-Militärdiktatur mit al-Sisi an der Spitze am Ruder ist.

Aber wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht gibt es ja in einiger Zeit die Möglichkeit, diesen Einspruch wieder aufzuheben, sollte Tunesien zu ent­sprechend verlässlichen und stabilen Verhältnissen kommen. Derzeit ist es leider so, dass vor allem den Dokumenten, die dort mit einer Apostille versehen werden, die inhaltliche Richtigkeit nicht im nötigen Ausmaß zugetraut werden kann. Deshalb sind wir gezwungen, diesen Einspruch zu erheben.

So weit zu diesen drei Vorlagen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.51


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Eduard Köck. Ich erteile es ihm.


 


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