Verfahren abgegeben hat, in der die bestehenden Bestimmungen als rechtskonform beurteilt werden. Dieses Ergebnis vertreten unter anderem auch der Rechtsdienst der Europäischen Kommission, der Rechtsdienst des Rates sowie die Rechtsdienste unter anderem von Frankreich, den Niederlanden und auch jener von Deutschland.
Wenn man die Geschwindigkeit betrachtet, wie wir vorgegangen sind, so sehe ich dem eine gute und sehr umfassende Diskussion vorangehen. Wir sind auch nicht das erste Land, das das macht, wir sind das zwölfte Land. Kurz vor uns hat Finnland das gemacht, vor ein paar Tagen habe ich mit dem britischen Kollegen gesprochen, und auch die sind so weit und haben es beschlossen. Wir sind also durchaus nicht sehr schnell, wir sind im guten Mittelfeld.
Uns ist es wichtig, sowohl die Investitionen zu schützen als auch die Arbeitsplätze in Österreich, und da geht es uns wirklich um jeden einzelnen Arbeitsplatz, jeder Arbeitsplatz ist etwas wert.
Zu den Investitionsgerichten: Wie sind diese zusammengesetzt? Es ist ein großer Unterschied zwischen einem Schiedsgericht und einem Investitionsgerichtshof. Wir haben zum ersten Mal die Chance – und das ist sehr, sehr wichtig, besonders im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den USA –, dass wir etwas schaffen, das permanent eingerichtet ist, mit permanenten Richtern, die auf fünf Jahre bestellt werden, wobei diese Richter nicht nur von Kanada und Europa bestimmt werden, sondern zu einem Drittel auch von unabhängiger Seite.
Es ist also ein wichtiger, wesentlicher und positiver Schritt in eine Richtung, die uns in Zukunft absichern kann vor Veränderungen, die wir alle nicht wollen, vor denen wir aber stehen und auf die wir manchmal keinen Einfluss haben – etwa, wie es mit den USA weitergeht.
Aus unserer Sicht ist das ein wesentlicher Schritt in eine richtige Zukunft, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu stützen, um Sicherheit für Investitionen zu geben, für Großunternehmen wie für mittelständische Unternehmen und für kleine Unternehmen in Vorarlberg und im Burgenland, in Wien, über ganz Österreich und letztendlich in der gesamten EU. Diese Verantwortung übernehmen wir gerne. So bitte ich Sie sehr um die Zustimmung zu diesem gemeinsamen Projekt, damit wir da positiv vorankommen und auch die Wirtschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen unterstützen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.56
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite