Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, kein Einspruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.
Ich ersuche nun den Herrn Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14 Uhr unterbrochen und um 14.01 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stimmen und 21 „Nein“-Stimmen.
Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;
Ecker, Eder-Gitschthaler;
Forstner;
Gfrerer;
Hackl, Hammerl;
Kern, Köck, Krusche;
Längle;
Mayer, Mühlwerth;
Neurauter;
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