BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 93

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Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, kein Ein­spruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nun den Herrn Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Ge­brauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14 Uhr unterbrochen und um 14.01 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stim­men und 21 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler;

Forstner;

Gfrerer;

Hackl, Hammerl;

Kern, Köck, Krusche;

Längle;

Mayer, Mühlwerth;

Neurauter;

 


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