Oberlehner, Ofner;
Pfurtscheller, Pisec, Preineder;
Raggl, Raml, Rösch;
Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;
Tiefnig;
Wagner;
Zeidler-Beck, Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Beer;
Dziedzic;
Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Koller;
Leitner, Lindinger, Lindner;
Novak;
Posch-Gruska, Prischl;
Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;
Todt;
Wanner, Weber;
Zaggl.
*****
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Es ist auch hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, Zustimmung, oder „Nein“, keine Zustimmung. Ich bitte wiederum um deutliche Worte.
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