BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 94

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Oberlehner, Ofner;

Pfurtscheller, Pisec, Preineder;

Raggl, Raml, Rösch;

Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Tiefnig;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Koller;

Leitner, Lindinger, Lindner;

Novak;

Posch-Gruska, Prischl;

Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;

Todt;

Wanner, Weber;

Zaggl.

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Es ist auch hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, Zustim­mung, oder „Nein“, keine Zustimmung. Ich bitte wiederum um deutliche Worte.

 


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