Ich ersuche nunmehr den Schriftführer um Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.05 Uhr unterbrochen und um 14.06 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 59 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stimmen und 21 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;
Ecker, Eder-Gitschthaler;
Forstner;
Gfrerer;
Hackl, Hammerl;
Kern, Köck, Krusche;
Längle;
Mayer, Mühlwerth;
Neurauter;
Oberlehner, Ofner;
Pfurtscheller, Pisec, Preineder;
Raggl, Raml, Rösch;
Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;
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