Tiefnig;
Wagner;
Zeidler-Beck, Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Appé;
Beer;
Dziedzic;
Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Koller;
Leitner, Lindinger, Lindner;
Novak;
Posch-Gruska, Prischl;
Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;
Todt;
Wanner, Weber;
Zaggl.
*****
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Volksabstimmung über CETA“.
Es ist auch hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte wiederum um deutliche Worte.
Ich ersuche den Schriftführer um Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
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