BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 111

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treffend ein Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastruktur­auf­bau für alternative Kraftstoffe.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Auf der Zuschauergalerie begrüße ich nun ganz herzlich die Bezirksgruppe der FPÖ Schwaz. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. – Bitte.


 15.03.22

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Köstinger! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Dieser Gesetzentwurf, den wir heute beschließen, ist die Umsetzung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraft­stoffe. Der Verkehr nimmt immer mehr zu, und in Zeiten des Klimawandels und in Zeiten, in denen man endlich zur Kenntnis nimmt, dass der Straßenverkehr und Ver­bren­nungsmotoren insgesamt für die Klimaentwicklung ein großes Problem darstellen, ist diese Regelung eigentlich ein längst überfälliger Schritt für die Zukunft. (Präsident Todt übernimmt den Vorsitz.)

Wesentliche Teile der Richtlinie wurden bereits im Nationalen Strategierahmen Sau­bere Energie im Verkehr im November 2016 umgesetzt. Es wurden insbesondere die strategischen Vorgaben und Strukturen festgelegt, die grundsätzlich notwendig sind, um in diesem Bereich weiterzukommen.

Bei einem Detail, nämlich bei der Umsetzung der technischen Vorgaben, war es dann aber komplizierter als gedacht: Das damalige Wirtschaftsministerium hat sich nämlich geweigert, sich überhaupt zuständig zu fühlen. Der Verfassungsdienst des Bundes­kanz­leramtes musste dann eingreifen und im Jänner 2017 eine Klärung herbeiführen. Mehr als ein Jahr später haben wir jetzt den Entwurf – erstaunlicherweise wurde er nicht vom Wirtschaftsministerium vorgelegt, sondern vom Nachhaltigkeitsministerium. (Bun­desrat Brunner: Weil es zuständig ist!)

Ich möchte aber jetzt nicht hinterfragen, ob es sein muss, dass das Nachhaltigkeits­ministerium eine Verordnungsermächtigung für das Wirtschaftsministerium ausstellt. (Bundesministerin Köstinger: Nein!)

Wenn man möchte, dass sich die E-Mobilität weiterentwickelt, bedarf es vieler Maß­nah­men, um da ein Weiterkommen zu fördern. Dass nun endlich die technischen Grundlagen für die Ladeinfrastruktur definiert werden, ist schon ein guter, notwendiger Schritt.

Die Zuwächse im Bereich E-Mobilität im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass es zu einer Dynamisierung in diesem Bereich kommt, dass auch mit öffentlicher Hilfe viel in Bewegung gesetzt wurde. Jetzt braucht es endlich klare technische Vorgaben für die Betreiber, auch im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer. Das Gesetz ist prinzipiell in Ordnung – ein wichtiger Teil, der in diesem Gesetz verankert sein müsste, fehlt uns aber immer noch: Die Vorgaben für die Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise müssen für Nutzerinnen und Nutzer gegeben sein. Wenn derartige Vorgaben fehlen, kann es dazu kommen, dass man vor dem Laden keine Ahnung hat, welcher Preis am


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