Ende verlangt wird und wie viel man zahlen muss. Das ist natürlich etwas, das unseres Erachtens nicht wirklich sinnvoll ist – das schafft Verunsicherung und ist Gift für die weitere Entwicklung der E-Mobilität.
Es ist Aufgabe der Politik, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die E-Mobilität für alle alltagstauglich wird. Diese Kritik unserer Fraktion ist kein Justamentstandpunkt, sondern wurde in der Begutachtung von verschiedenen Stellen wie Sozialministerium, E-Control, von der Arbeiterkammer und in einem Positionspapier von Austrian Mobile Power gleichfalls sehr deutlich angemerkt – diese Einwände wurden jedoch nicht zur Kenntnis genommen. Geschätzte Damen und Herren, das ist sehr bedauerlich, deshalb können wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
15.07
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Bitte.
Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister Köstinger! Es geht heute um einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für erneuerbare Energien. Das ist ein Thema, welches die Wirtschaft – ich sage das auch als Wirtschaftler – sehr beschäftigt. Man hat sich nämlich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 2005 um 36 Prozent zu reduzieren, in der Klima- und Energiestrategie #mission2030 ist das ganz klar definiert. Das ist ambitioniert, keine Frage – aber machbar!
Für mich als jemand, der aus der Wirtschaft kommt, ist wichtig, dass da Wirtschaft und Klimaschutz natürlich Hand in Hand gehen müssen. Wir dürfen nicht vergessen, dass im Bereich der erneuerbaren Energien, das ist ganz eine interessante Zahl, 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, und österreichweit wird ein Umsatz von circa 7 Milliarden Euro erwirtschaftet.
Ich darf dazusagen, dass es in Österreich sehr viele Firmen gibt, die im Bereich der erneuerbaren Energien Weltmarkführer sind. Aus meinem Bundesland möchte ich da stellvertretend die Firmen Fronius International beziehungsweise Kreisel Electric aus dem Mühlviertel erwähnen: Da wird etwas für die Zukunft gemacht! Da geht es um zukunftsfitte Arbeitsplätze und auch darum, den Standort Österreich entsprechend zu positionieren, daher ist dieses Thema von eminenter Bedeutung.
Man ist mit diesem Gesetzentwurf dabei, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Es geht konkret um Verordnungsermächtigungen, um technische Standards in diesem Bereich zu gewährleisten. Es werden in diesem Gesetzentwurf auch genaue Normen definiert, die die Rechte und Pflichten von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladestationen betreffen.
Diese einheitlichen Standards, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sind einfach wichtig für den Nutzer, aber auch für die Unternehmen. Das alles hat die Emissionsreduzierung zum Ziel: Die Attraktivität von alternativen Antrieben gehört forciert und damit letztendlich auch der CO2-Ausstoß entsprechend minimiert.
Es geht in diesem Gesetzentwurf auch darum, unter welchen Bedingungen öffentliche Ladestationen zugänglich sind. Da spreche ich auch davon, wie man Ladestationen auf öffentlichem Grund beziehungsweise auf Raststätten zugänglich macht. Das bringt sicherlich einen Nutzen für Elektrofahrzeugbesitzer: Es gibt damit ein dichteres Netz an Ladestationen, und die Betreiber von öffentlichen Ladestationen müssen sich verpflichten, diese entsprechend zugänglich zu machen, und zwar – was für mich ganz wichtig
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