BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 113

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ist – immer ohne Mitgliedschaft oder Ähnliches. Der Nutzer ist dadurch sehr flexibel und braucht sich weniger zu binden – als Mann der Marktwirtschaft, als der ich hier stehe, ist das nur zu begrüßen. Die E-Mobilität wird damit für den Konsumenten ent­sprechend attraktiver.

Im Gesetzentwurf sind auch Ausnahmen für Elektrotaxis beziehungsweise für Elektro­busse festgelegt; weiters werden einheitliche Standards für das Laden, für die soge­nannte Steckerinfrastruktur geschaffen. Das ist ja bei herkömmlichen Kraftstoffen schon lange Standard, denken Sie an die Tankstelle: Da gibt es keine Probleme mit Unter­schieden, wenn man an der Zapfsäule steht – dasselbe sollte eigentlich auch für Strom, Wasserstoff und Gas gelten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird also eine EU-Richtlinie umgesetzt, und was für mich als Unternehmer wichtig ist: Es ist für die Unternehmen von enormem Vorteil, und letztendlich auch für den Nutzer. Eines ist aber klar, das darf ich hier an dieser Stelle sagen: Dieses Gesetz benötigt natürlich eine weltweite Energie- und Klima­strategie. Ich beschränke mich einmal auf Europa: Man wird eine abgestimmte Energie- und Klimaschutzpolitik brauchen, die besonders im bilateralen Verhältnis abge­stimmt werden muss. Es gibt dazu, wie mir Experten versichert haben, Ge­sprächsbedarf, aber auch noch Gespräche, um die Maßnahmen entsprechend zu for­cie­ren. Dieser Gesetzentwurf, der von Frau Bundesminister Köstinger auf den Weg ge­bracht wurde, unterstützt die #mission2030, indem alternative Kraftstoffe attraktiv ge­macht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass die Energiewende eine Chance für die Unternehmen darstellt: eine Chance für zukunfts­orientierte Arbeitsplätze und auch eine Chance für den Export. Ich bedanke mich bei unserem Koalitionspartner, der dieses Gesetz entsprechend mitträgt, um es auf den Weg zu bringen.

Ich bedanke mich auch bei unserer Frau Bundesministerin Köstinger, die dieses Gesetz initiiert hat und damit einen richtigen Weg beschreitet. Mein Wunsch wäre eigentlich nur, weil dieser Gesetzentwurf sehr vernünftig ist und in die richtige Richtung geht, dass auch die Opposition da mitgehen kann – das würde ich mir wünschen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

15.14


Präsident Reinhard Todt: Ich darf nun ganz herzlich Herrn Landtagsabgeordneten und Klubobmann der ÖVP im Burgenländischen Landtag Christian Sagartz auf der Galerie begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.


15.14.32

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister Köstinger! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Als freiheitlicher Energiesprecher von Niederösterreich und als Bundesrat begrüße ich das neue Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infra­strukturaufbau für alternative Kraftstoffe. Mit diesem werden alternative Antriebs­technologien gestärkt, die Abhängigkeit von Erdöl verringert und die Umweltbelastung durch den Verkehr begrenzt.

Mit dem Gesetzentwurf wird weiters die längst umzusetzende Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. L 307 vom 28.10.2014 in nationales Recht umgesetzt, somit kann auch das Vertragsverletzungsverfahren zwi­schen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich beendet werden.

 


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