Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (144 d.B. und 155 d.B. sowie 9979/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
erstens, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
zweitens, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
und drittens, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl gemeldet. Ich erteile dieses. – Bitte.
Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie! Ich darf hier heute über ein Protokoll sprechen, das einen ziemlich sperrigen Titel hat: Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt. – Das ist ein sperriger Titel, aber ein ganz wesentlicher Inhalt. Es wurde heute schon angesprochen, dass man Dinge nicht nur für die heutige Generation, sondern auch für zukünftige Generationen regeln muss.
Das Protokoll von Nagoya – ein völkerrechtlicher Vertrag – hat durchaus schon eine längere Geschichte hinter sich. Das Protokoll wurde bereits im Jahr 2010 beschlossen. Es ist 2014 in Kraft getreten, nachdem es von 50 Nationalstaaten ratifiziert wurde, so wie es bei völkerrechtlichen Verträgen üblich ist. In der Zwischenzeit haben es schon über 100 Nationalstaaten ratifiziert. Österreich ist da also nicht gerade bei den führen-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite