im Jänner mit den Bundesländern Kontakt aufgenommen, weil dieser Schutz der genetischen Ressourcen für die Bundesregierung eine wichtige Priorität darstellt.
Ich glaube, da müssten Sie dann im eigenen Bereich nachforschen und nachfragen, warum das so lange gedauert hat. Wir haben, wie gesagt, bereits im Jänner mit dem Koalitionspartner alle wichtigen Schritte eingeleitet. (Bundesrätin Mühlwerth: So schnell kann es gehen!)
Was die Umsetzung in Österreich betrifft, arbeiten wir zurzeit unter Hochdruck daran. Es ist bereits angesprochen worden, dass auch die Bundesländer miteinbezogen werden, weil die Umsetzung natürlich auch auf Bundesländerebene stattfinden muss. Das machen wir sehr sorgsam und gewissenhaft, und wir sind mit den Bundesländern bereits in Kontakt. Ich möchte auch anmerken, dass es sich bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls um eine klassische Querschnittsmaterie handelt, und, wie gesagt, sind wir da auch sehr intensiv dabei.
Was Ihre Fragen betrifft, sind wir mitten in den Arbeiten. Ich darf auch bitten, den Experten nicht vorzugreifen. Zu dem, was Sie bezüglich Kontrollen und dergleichen angesprochen haben, möchte ich ergänzen, dass es uns schon sehr wichtig ist, dass wir auch bezüglich der weiteren Kontrollen so unbürokratisch wie möglich vorgehen. Wir haben in Österreich ein sehr gutes System, was Pflanzenzucht und pflanzenbauliche Maßnahmen betrifft. Das muss natürlich integriert werden. Uns ist es wirklich ein großes Anliegen, eben auch hinsichtlich Sanktionen und Kontrollen, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der auf der einen Seite Sicherheit bietet, auf der anderen Seite aber nicht wieder etwas über Gebühr belastet. Das, glaube ich, soll und wird nicht Sinn und Zweck des Nagoya-Protokolls sein. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.41
Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen daher zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
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