BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 121

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle ebenfalls die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

15.42.56 6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfall­wirt­schaftsgesetz 2002 geändert werden (147 d.B. und 156 d.B. sowie 9980/BR d.B.)


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. Ich bitte um den Bericht.


15.43.17

Berichterstatterin Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile ihm dieses.


15.44.12

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Erlauben Sie mir eingangs meines ersten Redebeitrages hier im Bundesrat ein paar nicht tagesord­nungs­punktbezogene Worte.

Ich möchte mich bei den Beamten der Bundesratsdirektion, insbesondere bei Frau Bundesratsdirektorin Dr. Bachmann, recht herzlich für die freundliche und hilfsbereite Aufnahme hier im Hause bedanken. Dieser Dank gilt ebenso Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich zum Beispiel an die konstruktive Arbeit gestern im Ausschuss für Kinderrechte denke. Als Bürgermeister der südlichsten Stadt Österreichs darf ich die Grüße der gesamten Region Rosental übermitteln. Ich freue mich auf die Tätigkeit hier im Hohen Haus.

Nun darf ich zur Regierungsvorlage Stellung nehmen. Die Bundesregierung möchte durch das Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz, das Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden und das flankierende Maßnahmen zur neuen EU-Quecksilberverordnung enthält, die entsprechenden Gesetze EU-recht­lich auf den letzten Stand bringen und EU-Bestimmungen nunmehr auch in öster­reichisches Recht übertragen, insbesondere unter dem Aspekt des Verbots von Quecksilber. Weiters soll im Rahmen der Gesetzesanpassung ab 2020 eine neue Meldestelle für Chemikalien beim Umweltbundesamt installiert werden. Im Zuge des­sen soll auch das Wasserrechtsgesetz geändert werden, um den Regelungsbereich der Amalgamabscheider in der Dentalmedizin abzudecken. Mit diesem Paket wird aber auch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen werden.

 


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